Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 15 U 37/09
- Leitsatz:
Nimmt ein Journalist eine Interpretation einer Aussage eines Prominenten vor und lässt diese als Zitat erscheinen, kann der Prominente Unterlassung und Richtigstellung verlangen, wenn seine Aussage auch anders hätte verstanden werden können. Bei einem schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kommt zudem ein Schmerzensgeld in Betracht.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 7 U 33/09
- Leitsatz:
Es besteht kein öffentliches Informationsinteresse daran, unter Namensnennung der in Deutschland bekannten jugendlichen Täter zu berichten, wenn diese eine geringfügige und wenig spektakuläre Straftat begangen haben. Der Anonymitätsschutz hat vor allem aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit der Jugendlichen insofern Vorrang.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 4 U 69/09
- Leitsatz:
1. Ein Verkäufer von Konzertkarten schuldet lediglich die Übertragung des Rechts zum Zugang zum Konzert. Er haftet dagegen nicht für die Durchführung des Konzerts. Wird das Konzert abgesagt, kann der Käufer den Kartenpreis vom Veranstalter des Konzerts zurückverlangen.
2. Bietet der Kartenverkäufer für den Fall der Absage eines Konzerts die Rücknahme der Konzertkarten an, so ist es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn er lediglich den auf der Karte aufgedruckten Kartenpreis und nicht den höheren Verkaufspreis auszahlt. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.07.2009 - Az.: I ZR 166/06
- Leitsatz:
Verfügt ein Unternehmen im Bereich der Finanzsanierung nicht über die notwendige Erlaubnis Rechtsberatungen durchzuführen, so muss aufgrund der zusätzlich entstehenden Kosten in der Werbung darauf hingewiesen werden, dass für die Beantwortung rechtlicher Fragen ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 12 O 13709/08
- Leitsatz:
1. Bietet ein Reisevermittler Leistungen verschiedenster Leistungsträger an, so ist die Klausel, nach der dem Kunden die AGB der einzelnen Leistungsträger auf Wunsch zugesandt werden, unwirksam.
2. Unwirksam sind u.a. Klauseln eines Reisevermittlers, nach denen der Anmelder auch für alle in der Anmeldung angeführten anderen Reiseteilnehmer einzustehen hat, nach denen der Gesamtpreis bei kurzfristigen Buchungen auch ohne Erhalt des Sicherungsscheines sofort fällig ist oder nach denen die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen generell ausgeschlossen ist. - Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 3 U 16/09
- Leitsatz:
Die in den AGB enthaltene doppelte Schriftformklausel ist unwirksam, wenn sie dazu dient, eine nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarung zu unterlaufen. Denn beim Vertragspartner wird der Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei unwirksam.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.04.2009 - Az.: I ZR 144/06
- Leitsatz:
Bei der Nachahmung von Verpackungsgestaltungen kommt ein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz allein für die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee in Betracht. Er entfällt, wenn der Gesamteindruck keine hinreichende Ähnlichkeit zu dem Produkt des Mitbewerbers aufweist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 16.07.2009 - Az.: I ZR 56/07
- Leitsatz:
Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen durch Beobachtung des konkurrierenden Firmengeländes kann eine unlautere Behinderung darstellen. Allein die Absicht des Mitbewerbers, die durch das Beobachten des Betriebsgeländes erlangten Informationen für ein Abwerben von Kunden zu verwenden, kann eine Wettbewerbswidrigkeit nicht begründen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 324 O 435/08
- Leitsatz:
Es liegt eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts vor, wenn in einem TV-Bericht bestimmte Tatsachen falsch wiedergegeben werden. Zudem wird gegen das journalistische Vollständigkeitsgebot verstoßen, wenn widersprüchliche Fakten, trotz besseren Wissens des Journalisten, verschwiegen werden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2009 - Az.: 310 O 338/08
- Leitsatz:
Ein Synchronsprecher hat keinen Anspruch auf Auskunft, um eine Klage auf angemessene Vergütung für seine Tätigkeit gegenüber der Hörspielproduktionsfirma vorzubereiten, wenn er sich die Informationen in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann.

