Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 637/08
Leitsatz:

Es handelt sich um irreführende Werbung im Internet, wenn ein Versandhandel keine konkreten Angabe zu den Lieferfristen macht und die Versendung seiner Produkte eine relativ lange Zeit beansprucht. Der Kunde geht bei der Online-Reklame aber davon aus, dass die Lieferung unverzüglich erfolgt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 324 O 404/09
Leitsatz:

Wird über einen Verlag behauptet, ein Interview veröffentlicht zu haben, das so nicht gegeben worden ist und darin einer Person unzutreffende Äußerungen untergeschoben zu haben, schädigt dies den Ruf des Verlags im Kern seiner geschäftlichen Tätigkeit. Es liegt dadurch eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts vor.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 25.08.2009 - Az.: 25 W (pat) 120/09
Leitsatz:

Der Begriff "Kids Kiosk" ist als Marke für die Bereiche Eis und Süßigkeiten mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin lediglich eine Verkaufsstätte.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.08.2009 - Az.: 7 U 110/08
Leitsatz:

Enthält eine Presseberichterstattung Tatsachenbehauptungen, so kann der Artikel mittels einer Gegendarstellung richtig gestellt werden. Es stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff dar, wenn das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" verpflichtet wird, die Ankündigung der Gegendarstellung bereits im Inhaltsverzeichnis anzubringen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 10.09.2009 - Az.: 14 B 1009/09
Leitsatz:

Das Justizprüfungsrecht für das erste juristische Staatsexamen kann auch Fragen des Urheberrechts beinhalten. Das Urheberrecht gehört zum Privatrecht und weist zahlreiche Bezüge zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf und somit zum prüfungsrelevanten Bürgerlichen Recht.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.07.2009 - Az.: 18 W 1391/09
Leitsatz:

Die Darstellung mittels einer Fotomontage, die den ans Kreuz genagelten ehemaligen FC Bayern und Nationalmannschaftstrainer Jürgen Klinsmann zeigt, ist zulässig. Satirische Bildveröffentlichungen, mit denen Kritik an der Person oder an dessen Arbeit geübt wird, können trotz drastischer Abbildung von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 10.06.2009 - Az.: 315 O 650/08
Leitsatz:

Die Kündigung sämtlicher Vereinbarungen für die Belieferung der Basisinformationen Inhabergrupp der TV-Sender ProSieben und Sat.1 gegenüber den Zeitschriftenverlagen "TV Movie" und "TV Movie Digital" stellt einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar. Allein in der Drohung mit dem "Abschneiden" jeglicher Programminformationen liegt eine unbillige Behinderung.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 324 O 197/08
Leitsatz:

Das Videoportal YouTube haftet als Mitstörer aufgrund der Verletzungen für Prüfungspflichten für ein rechtswidriges Video. Eine Haftung ist vor allem dann gegeben, wenn das Video trotz "Flagging", d.h. trotz konkreten Hinweises auf einen rechtswidrigen Inhalt, ohne Überprüfung auf das Portal gestellt wurde.

Landgericht Koeln, Urteil v. 23.09.2009 - Az.: 28 O 250/09
Leitsatz:

Da auch Besprechungen von Filmen Urheberrechtschutz genießen, steht dem ausschließlich Nutzungsberechtigten bei einem unzulässigen Kopieren ein Schadensersatzanspruch zu. Soweit dieser Anspruch bereits entstanden ist, kann der Anspruch auf einen Dritten übertragen werden. Pro unrechtmäßig plagiierter Filmkritik steht dem ausschließlich Nutzungsberechtigten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- EUR zu.

Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 6 W 12/09
Leitsatz:

Die Streitwertfestsetzung bei rechtswidriger Nutzung von Karten eines Online-Stadtplandienstes soll nur das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers schützen und nicht als Disziplinierung oder Sanktion hinsichtlich möglicher Nachahmer gelten.