Urteile neu online gestellt
- Landgericht Berlin, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 16 O 752/07
- Leitsatz:
Die fiktive Figur "Pippi Langstrumpf" ist urheberrechtlich geschützt. Die Charaktereigenschaften und äußeren Merkmale sind so unverwechselbar, dass die Gestalt urheberschutzfähig ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2009 - Az.: V ZR 254/08
- Leitsatz:
Werden zu Telekommunikationszwecken Leitungen von Grundstückseigentümern verwendet, so müssen dies fehlerfrei nutzbar sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen die Nachentschädigungsansprüche verhältnismäßig auf den Netzbetreiber und den Netzeigentümer aufgeteilt werden, Der Netzbetreiber kann nicht alle Ansprüche Dritter durch AGB auf den Netzeigentümer abwälzen.
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 06.08.2009 - Az.: 19 O 39/08
- Leitsatz:
Wird eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, die in keinem Verhältnis zu den eigenen Jahresumsätzen stehen und mit denen vergleichsweise geringe Rechtsverstöße geahndet werden, ist das Verhalten rechtsmissbräuchlich, da im Vordergrund lediglich ein Gewinn- und Gebührenerzielungsinteresse steht.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 17.07.2009 - Az.: 96 O 128/09
- Leitsatz:
Die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung muss einen Hinweis auf den Fristbeginn beinhalten. Eine fehlende oder unklare Formulierung hierzu führt zur Rechtswidrigkeit der Belehrung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.05.2009 - Az.: 26 W (pat) 324/03
- Leitsatz:
Zwischen den Zigarettenmarken "WEST" und "WELT" besteht keine Verwechslungsgefahr. Aufgrund der Kürze der Begriffe werden Abweichungen im Verhältnis schneller wahrgenommen, so dass die Unterschiede vom Leser und Hörer wesentlicher schneller erfasst werden und es gar nicht erst zu Verwechslungen kommt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.04.2009 - Az.: 26 W (pat) 14/09
- Leitsatz:
Der Begriff "cablefon" für den Bereich Telekommunikation, Design und soziale Dienstleistungen weist die erforderliche Unterscheidungskraft auf.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 27 O 408/09
- Leitsatz:
Der in der Pressefreiheit verankerte Informantenschutz geht nicht so weit, dass ein Presseorgan völlig umstrittene Behauptungen aufstellt und als alleinigen Beweis auf einen nicht namentlich benannten Informanten verweist. Das Presseorgan muss zumindest nähere Umstände vortragen, so dass eine Überprüfung der Information möglich ist.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 04.06.2009 - Az.: 27 O 322/09
- Leitsatz:
Werden ohne die Einwilligung des Abgebildeten Filmaufnahmen ausgestrahlt, so liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild vor.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 13.08.2009 - Az.: 31 O 482/09
- Leitsatz:
Der US-Hersteller Qualcomm darf auf seiner in Deutschland abrufbaren Internetseite nicht den Namen "Smartbook" verwenden. Denn darin ist eine markenmäßige Verwendung zu sehen, die die Markenrechte des deutschen Notebook-Herstellers Smartbook AG verletzt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 2a O 150/08
- Leitsatz:
Macht der Inhaber einer Marke Verletzungen an dem Kennzeichen gerichtlich geltend, so muss er die Verstöße glaubhaft machen.

