Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.09.2009 - Az.: 6 U 48/09
Leitsatz:

Ein Online-Newsletter unterfällt nicht der Pressfreiheit, weil es sich nicht um ein körperliches Werk handelt. Er ist aber wie ein Presseerzeugnis einzustufen und unterliegt daher dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Dieser Schutz entfällt jedoch, wenn in dem Newsletter die Mitbewerber pauschal abgewertet werden und eine sachliche Beurteilung durch den Leser nicht mehr möglich ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.05.2009 - Az.: I ZR 231/06
Leitsatz:

1. Allein die Registrierung eines Domainnamens stellt keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Von Titelschutz kann auch nicht bereits bei Konnektierung und Titelankündigung auf der eigenen Webseite gesprochen werden, sondern erst dann, wenn das Werk weitgehend fertig gestellt ist.
2. Erfolgt eine automatische Weiterleitung auf eine andere Domain, kommt dennoch eine markenmäßige Benutzung der ursprünglich angegebenen Domain in Betracht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 10.02.2009 - Az.: 308 O 335/08
Leitsatz:

Die Modefirma Ed Hardy muss ihre Abmahnkosten wegen dem Verkauf angeblicher Fälschungen durch Dritte selbst tragen.

Landesarbeitsgericht Kiel, Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 6 TaBV 15/09
Leitsatz:

Zur Regelausstattung des Betriebsrats gehört kein Internetzugang. Ist der Anschluss zum Internet aufgrund der konkreten betrieblichen Umstände notwendig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Zutritt zum Internet zur Verfügung zu stellen.

Amtsgericht Berlin, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 15 C 1006/09
Leitsatz:

Einladungs-E-Mails für Online-Shoppingportale sind als Werbung anzusehen. Da die Einladung dazu genutzt wird, einen eigenen werbenden Erstkontakt herzustellen, ist dieses Empfehlungsmarketing ohne das vorherige ausdrückliche Einverständnis des Adressaten rechtswidrig.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 89/09
Leitsatz:

Ein-Softwareunternehmen handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn es in den Mitteilungen an seine Kunden darüber informiert, dass die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängt. Dabei handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.08.2009 - Az.: VIII ZR 254/08
Leitsatz:

Für die Fristsetzung zur Mangelbeseitigung ist die Bestimmung eines konkreten Datums oder Zeitraums nicht notwendig. Es reicht aus, dass eine Aufforderung zur unverzüglichen oder sofortigen Leistung vorliegt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: I-20 U 242/08
Leitsatz:

Enthält eine Werbung, welche das Krankengeld für Selbständige thematisiert, lediglich den Hinweis darauf, dass bezüglich des Krankengeldanspruchs etwas unternommen werden muss, dann ist die Reklame nicht irreführend.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 30.09.2009 - Az.: T-75/08
Leitsatz:

Das Ausrufezeichen von JOOP! ist als EU-Marke nicht eintragbar. Es handelt sich um ein simples Ausrufezeichen, welches sich vom Standardschriftbild nicht unterscheidet.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 308 O 472/08
Leitsatz:

Macht ein Musikunternehmen Ansprüche aufgrund Urheberrechtsverletzungen geltend, muss es die Einräumung der Rechtsinhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte darlegen können. Die pauschale Behauptung, dass konzernintern eine Rechteübertragung stattgefunden hat, reicht dafür nicht aus.