Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht München, Urteil v. 06.12.2007 - Az.: 29 U 2713/07
Leitsatz:

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für wettbewerbsrechtliche Klagen wegen Veröffentlichungen in ausländischen Zeitungen.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 08.03.2001 - Az.: 29 U 3282/00
Leitsatz:

"Midi-Files im Internet"
§ 5 TDG findet in Fällen von Urheberrechtsverletzungen keine Anwendung. Die Haftung bestimmt sich insoweit uneingeschränkt nach den allgemeinen Grundsätzen des Urheberrechts.

Oberlandesgericht München, Endurteil v. 08.07.2004 - Az.: 19 U 1980/04
Oberlandesgericht München, Urteil v. 09.03.2006 - Az.: 6 U 5757/04
Leitsatz:

 
1.
Greift der Geschäftsführer einer GmbH in seiner Doppelfunktion als Verbandsorgan durch öffentliche Verlautbarungen objektiv zugunsten seiner GmbH in den Wettbewerb ein, ist die für eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG erforderliche Absicht, fremden Wettbewerb (hier: der GmbH) zu fördern, nach der Lebenserfahrung zu vermuten (Anschluss an BGH GRUR 1997, 916 ff. - Kaffeebohne).
 
2.
Negative Werturteile, durch welche das geschäftliche Ansehen eines Mitbewerbers beeinträchtigt wird, sind nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn der Beurteilung kein sachlicher Maßstab zugrunde liegt (Anschluss an BGH GRUR 1997, 912 ff. - Die Besten I; GRUR 1997, 914 ff. - Die Besten II).

Oberlandesgericht München, Urteil v. 10.04.2003 - Az.: 29 U 1883/03
Leitsatz:

Zur vergleichenden Werbung mit Ergebnissen einer Umfrage über Branchentelefonbücher, die sich u. a. auf das Nutzerverhalten und auf Geschmacksurteile erstreckt.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 11.01.2001 - Az.: 6 U 5719/99
Leitsatz:

Entsprechend der Rechtsprechung des BGH zum Zeitpunkt der Titelschutzentstehung bei Computerprogrammen entsteht der Werktitelschutz bei einer Zeitschrift, die im Internet verbreitet werden soll, aus Gründen der Rechtssicherheit erst mit Erstellung des fertigen Produkts und nicht schon mit der Werbung auf der Grundlage z. B. von Werkteilen und Inhaltsverzeichnissen.
Die von Dritten verfolgbare, "fließende" Erstellung einer "Erstausgabe" rechtfertigt keine Abweichung gegenüber der Erstellung von Print-Zeitschriften.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 11.09.2003 - Az.: 29 U 2681/03
Leitsatz:

Informationen zur Anbieterkennzeichnung, die über einen doppelten Link mittels "Kontakt" und "Impressum" aufgerufen werden können, können den Anforderungen des Transparenzgebots gemäß § 6 Satz 1 TDG, § 10 Abs. 2 Satz 1 MedienDStV ebenso wie den Anforderungen des Transparenzgebots gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB genügen.
Zusammenfassung:
Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., macht gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz sowie wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit einem Internetauftritt der Beklagten geltend. In der Ausgangsinstanz wurde die Beklagte antragsgemäß verurteilt die entsprechenden Änderungen auf ihrer Internetrepräsentant vorzunehmen und die Kosten der außergerichtlichen Abmahnung zu übernehmen. Die von der Beklagten eingelegte Berufung hatte nur dahingehend Erfolg, als die von der Klägerin beanstandete Anbieterkennzeichnung im Impressum des Internetauftrittes der Beklagte den gesetzlich gestellten Transparenzanforderungen genügt.

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 11.11.2002 - Az.: 21 W 1991/02
Leitsatz:

 
1.
Zur Frage, ob eine untersagte Äußerung im Online-Archiv des Unterlassungsschuldners verbleiben darf.

 
2.
Die bloße einmalige Anweisung an den Systemadministrator, eine Äußerung zu löschen, genügt zum Ausschluss der Verantwortung aus § 890 ZPO nicht; damit hat der Schuldner nicht die ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen, seiner Verpflichtung nachzukommen. Der Schuldner hat sich zu vergewissern, ob seiner Anweisung Folge geleistet wurde.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.02.2004 - Az.: 29 U 4564/03
Leitsatz:

Zu den Erfordernissen der leichten Erkennbarkeit und unmittelbaren Erreichbarkeit im Sinne von § 6 Satz 1 TDG bei der Verwendung eines zu den betreffenden Informationen führenden Links.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.08.1999 - Az.: 6 U 4484/98