Urteile neu online gestellt
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 27 O 1068/08
- Leitsatz:
Das Berichtigungsinteresse hinsichtlich eines unwahren Zeitungsartikels entfällt, wenn zwischen Veröffentlichung des Artikels und gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs mehr als ein Jahr vergangen ist.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 15.10.2009 - Az.: 8 U 26/09
- Leitsatz:
Ein "Transfermanager", der in der Annahme eines steuerlichen Hintergrundes sein Konto zur Weiterleitung von Geldtransaktionen zur Verfügung stellt, ohne von der Herkunft des durch Phishing erlangten Geldes zu wissen, haftet der geschädigten Bank nicht auf Schadenersatz.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 08.09.2009 - Az.: 5 W 105/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmer ist verpflichtet, unmissverständliche und eindeutige Angaben darüber zu machen, wie ein Kunde sich verhalten darf, wenn er von dem fernabsatzrechtlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2009 - Az.: I ZR 14/07
- Leitsatz:
Es liegt keine rechtswidrige Mehrfachverfolgung vor, wenn ein Unternehmen gegen seinen Konkurrenten aufgrund zweier verschiedener Rechtsverletzungen vorgeht.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 42/07
- Leitsatz:
Die Deutsche Börse, die Markeninhaberin des Begriffs "DAX" ist, darf der Commerzbank nicht die Verwendung des Wortes "DAX" verbieten. Die Commerzbank darf "DAX" als Bezugswert für Wertpapiere verwenden.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 21.07.2009 - Az.: 4 U 62/09
- Leitsatz:
Für Hörgeräte und deren Attrappen besteht eine Preisauszeichnungspflicht, wenn diese in Schaufenstern ausgestellt werden und damit geworben wird. Es handelt sich dabei um Waren im Sinne der Preisangabenverordnung.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 21 O 22196/08
- Leitsatz:
Bei Nintendo DS-Karten handelt es sich um technische Schutzmaßnahmen nach § 95 a UrhG. Diese technische Maßnahme dient dem Schutz der Werke und Leistungen der Rechtsinhaber.
- Amtsgericht Rendsburg, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 3 C 218/07
- Leitsatz:
1. Ein Unternehmen verstößt gegen seine im Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, wenn es erneut personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbe-E-Mails zu versenden.
2. Verstößt das Unternehmen mehrfach gegen das Unterlassungsverbot, so ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EUR angemessen und verhältnismäßig.
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09
- Leitsatz:
Erweckt die Firmierung eines Energie-Versorgers in privater Hand bei einem Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine Assoziation zu Stadtwerken, liegt hierin eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Irreführung.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 325 O 166/09
- Leitsatz:
Es besteht kein öffentliches Informationsinteresse an nicht mehr zutreffenden Tatsachenberichten. Der Betroffene muss die Verbreitung unwahrer und nicht aktueller Internet-Artikel und Blog-Einträge nicht hinnehmen.

