Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.09.2009 - Az.: VI ZR 19/08
Leitsatz:

Kritische Äußerungen in einem TV-Interview über den Vorstandsvorsitzenden eines Unternehmens sind dann von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn aus dem Gesamtkontext der Aussage deutlich wird, dass es sich um eine subjektive Einschätzung handelt. Die Grenze zur Schmähkritik darf dabei nicht überschritten werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 7 U 58/09
Leitsatz:

Wird in der Presse behauptet, dass ein Lotterieunternehmen Kundengelder abbucht, obwohl keine Zustimmung hierfür vorliegt, dann ist dies zulässig, wenn es sich um eine wahre Aussage handelt. Eine derartige Behauptung darf dann veröffentlicht werden, wenn sie durch eidesstattliche Versicherungen gestützt wird.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 11.09.2009 - Az.: 6 W 95/09
Leitsatz:

Macht der Mitarbeiter einer Ermittlungsfirma, die sich mit Urheberrechtsverletzungen im Internet beschäftigt, in einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft, dass er Musikdateien abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen hat, so ist davon auszugehen, dass das Musikstück tatsächlich in einer Tauschbörse angeboten wurde. Auch wenn der Mitarbeiter für diese Leistung ein Entgelt erhalten hat, kann ihm nicht automatisch Parteilichkeit unterstellt werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 7 U 25/09
Leitsatz:

In einer TV-Reportage darf auch der Verdacht geäußert werden, dass ein heutiger Politiker für die Stasi tätig war. Die Verdachtsberichterstattung darf aber nicht so ausgestaltet sein, dass sie völlig einseitig und nur zu Lasten der Person geht, über die berichtet wird. In dem TV-Bericht müssen auch entlastende Argumente aufgeführt werden. Vor allem muss dem Betroffenen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 15.09.2009 - Az.: 7 U 1/09
Leitsatz:

Sammelbilder gelten als Merchandising-Produkte. Es ist als branchenüblich anzusehen, dass ein Film damit beworben wird. Eine Schauspielerin muss es daher hinnehmen, dass ihr Konterfei auf den Sammelbildern erscheint. Vor allem dann, wenn sie alle Rechte zur werblichen Nutzung auf den Hersteller übertragen hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 27 O 560/09
Leitsatz:

Ein Pressebericht, der die jahrzehntelange Auseinandersetzung innerhalb einer Adelsfamilie um die Erbfolge bezüglich eines Hauses und die darauffolgende Räumungsklage zum Thema hat, verletzt die Privatsphäre der Beteiligten und ist rechtswidrig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.08.2009 - Az.: 324 O 84/09
Leitsatz:

Das Mitglied eines Adelshauses muss es nicht hinnehmen, dass in der Presseberichterstattung haltlose und falsche Verdächtigungen gegen ihn ausgesprochen werden. Darin ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen. Dies gilt auch dann, wenn der Verdacht in einem späteren Zeitungsartikel als "völlig absurd" bezeichnet wird. An so einer Information besteht kein öffentliches Interesse.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 14.10.2009 - Az.: 1 BvR 2436/09
Leitsatz:

Es liegt keine Verletzung der Pressefreiheit vor, wenn sitzungspolizeilich durch den Vorsitzenden einer Jugendstrafkammer die Anzahl der Medienvertreter in einem eigentlich nicht öffentlichen Prozess eingeschränkt wird. Die Berichterstattung wird nicht generell untersagt, sondern nur für einzelne Unternehmen.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 14.10.2009 - Az.: T-140/08
Leitsatz:

Die EU-Marke "Kinder", die für den Bereich Kakaoprodukte eingetragen ist, ist nicht verwechslungsfähig mit der Gemeinschaftsmarke "TiMi Kinderjoghurt". Die Begriffe unterscheiden sich klanglich und schriftbildlich erheblich voneinander.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 325 O 191/09
Leitsatz:

Ein prominenter Fußballspieler des Bundesligisten FC Bayern München muss es nicht hinnehmen, dass in der Presse über sein Privatleben berichtet wird. Dies verletzt ihn in seiner Privatsphäre. Auch sind Spekulationen über eine Affäre zu einer ehemaligen Verlobten eines deutschen Tennisspielers rechtswidrig und verletzen sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht.