Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 24/09
- Leitsatz:
Die lexikalisch nicht nachgewiesene Wortfolge "IDEAL Versicherung" ist nicht geeignet, Dienstleistungen aus dem Versicherungssektor unmittelbar zu beschreiben, so dass einer Eintragung als Marke nichts entgegensteht.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 20.04.2009 - Az.: 14 W 53/08
- Leitsatz:
1. Macht jemand wegen der Online-Veröffentlichung Unterlassungsansprüche gegen mehrere Personen geltend, so haften diese nicht als Gesamtschuldner. Die Beseitigung der rechtswidrigen Behauptungen betrifft jedoch denselben Gegenstand.
2. Die Höhe des Streitwerts ist einzellfallabhängig. Ein Unterlassungsbegehren kann bei 30.000.- EUR liegen. - Landgericht Braunschweig, Urteil v. 12.08.2009 - Az.: 9 S 417/08
- Leitsatz:
Ein Online-Presse-Archiv dient auch der Berichterstattung über Tagesaktualitäten und gehört deshalb zu den durch § 50 UrhG privilegierten Medien. Diese Privilegierung urheberrechtlich geschützter Artikel erlischt nicht durch Zeitablauf.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.05.2009 - Az.: I ZR 82/07
- Leitsatz:
Behauptet ein Wettbewerber gegenüber Dritten eine für einen anderen Wettbewerber negative Tatsache, so beginnt die Verjährung hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche erst dann zu laufen, wenn der betroffene Wettbewerber die Tatsachenbehauptung auf ihren Wahrheitsgehalt hin prüfen konnte.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 5 B 464/09
- Leitsatz:
1. Nach § 119 Abs. 3 OWiG handelt derjenige ordnungswidrig, der Darstellungen sexuellen Inhalts an öffentlichen Orten zugänglich macht. Eine grob anstößige Wertung ist dann anzunehmen, wenn die jeweilige Handlung unzumutbar erscheint.
2. Die aufdringliche Werbung eines Betreibers für Internet-Erotik-Portale auf einem Kleinlastwagen, in der entgeltliche sexuelle Handlungen angepriesen werden, erfolgt nicht mit der gebotenen Zurückhaltung und ist damit ordnungswidrig. - Landgericht Berlin, Urteil v. 09.07.2009 - Az.: 27 O 274/09
- Leitsatz:
Werden in einem Online-Pressebericht unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die dazu geeignet sind, den Betroffenen zu beleidigen, besteht ein Unterlassungsanspruch. Die Aussage jedoch, dass jemand "Bauherr" ist oder sich hinsichtlich einiger Immobilien finanziell "übernommen" hat, verletzt nicht dass Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 03.06.2009 - Az.: 3 W 471/09
- Leitsatz:
Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Herausgabe von Verkehrsdaten, weil die Möglichkeit einer Sicherungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG besteht.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 144/08
- Leitsatz:
Selbst wenn der Urheber eines Musikstückes seine Nutzungsrechte der GEMA eingeräumt hat, verliert er dadurch nicht automatisch seine Unterlassungsansprüche.
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 08.09.2009 - Az.: 2 W 55/09
- Leitsatz:
Ein eBay-Händler darf nicht mit Lieferfristen von 1 bis 2 Werktagen werben ohne dafür die Endfrist zu nennen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 26 W (pat) 30/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Zu Tisch bei…" ist für die Bereiche TV, Hörfunk sowie Beherbergung von Gästen nicht als Marke eintragbar, weil die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Für die Bereiche Büroartikel hingegen steht nicht der beschreibende Inhalt im Vordergrund, so dass hier eine Eintragung als Marke möglich ist.

