Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.10.2003 - Az.: 2 U 504/03
Oberlandesgericht München, Beschluss v. 01.03.2001 - Az.: 21 W 3313/00
Leitsatz:

Referierender Bericht im Internet über eine Unterlassungsverfügung mit Zusätzen
1. Die bloß referierende Wiederholung eines Unterlassungstenors begründet keinen Verstoß gegen das Wiederholungsverbot, wenn der referierende Charakter deutlich zum Ausdruck kommt. In einem solchen Fall liegt keine Wiederholung der Behauptung, sondern die Mitteilung eines wahren Geschehens, nämlich des Verbots, vor.
2. § 890 ZPO schränkt als allgemeines Gesetz die Meinungsäußerungsfreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich ein. Diese Einschränkung ist aber ihrerseits unter dem Gedanken der grundlegenden Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit einschränkend zu interpretieren.
3. Es bedeutet deshalb keinen Verstoß gegen den Unterlassungstenor, wenn der referierenden Wiederholung Einschränkungen hinzu gefügt werden, sofern hierin keine Wiederholung der Behauptung, sondern eine Stellungnahme zum Verbotstenor zu sehen ist.
4. Dies alles gilt auch, wenn die Äußerung und der referierende Bericht im Internet stehen.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 02.04.1998 - Az.: 6 U 4798/97
Oberlandesgericht München, Urteil v. 03.02.2000 - Az.: 6 U 5475/99
Oberlandesgericht München, Urteil v. 05.02.2004 - Az.: 19 U 5114/03
Leitsatz:

 
1.
Wer bei einer Internet-Auktion die Kennung (sog. "Mitgliedsname") eines anderen benutzt, handelt "unter" (nicht "in") fremdem i.S. von §§ 164 ff. BGB.
 
2.
Erfolgt diese Willenserklärung mit Einwilligung des wahren Inhabers der verwendeten Kennung, kommt ein Geschäft des Namensträgers zu Stande.
 
3.
Ansonsten haftet der Handelnde dem anderen Vertragspartner entsprechend § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung oder Schadensersatz.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 05.10.2006 - Az.: 29 U 3143/06
Leitsatz:

 
1.
Die Registrierung einer frei gewordenen Internet-Domain und ihre anschließende Nutzung unter der vormaligen Adresse kann eine wettbewerbswidrige Behinderung des früheren Domain-Inhabers sein, wenn damit der Zweck verfolgt wird, potentielle Kunden des früheren Domain-Inhabers anzusprechen, um diese anschließend auf kostenpflichtige Internetseiten weiterzuleiten, die in keinem Zusammenhang mit dem früheren Domain-Inhaber stehen.
 
2.
Der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG umfasst nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen; falls der Anspruchsberechtigte aufgrund einer mit seinen Rechtsanwälten getroffenen Honorarvereinbarung diesen weniger als die Gebühren nach RVG schuldet, ist nur das tatsächlich geschuldete Stundensatzhonorar nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG erstattungsfähig.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 05.12.2002 - Az.: 6 U 5770/01
Leitsatz:

Wird ein Vertrag über "das Besorgen" einer Domain geschlossen, so kann der Erwerber davon ausgehen, dass die Übertragung der Domain auf ihn und die Anmeldung für ihn als Domaininhaber geschuldet sind.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
Oberlandesgericht München, Urteil v. 06.07.2001 - Az.: 21 U 4864/00
Leitsatz:

1. Feststellung des Aussagegehalts von Äußerungen auf einer Internetseite bei der Kombination eines kritischen Texts mit Vorwürfen gegen Gutachter mit einer Liste von Ärzten.
2. Darlegungs-, Substantiierungs- und Beweislast für Äußerungen auf einer Internetseite, die als üble Nachrede aufzufassen sind.
3. Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung nach Feststellung des Aussagegehalts einer kombinierten Äußerung aus Text und Liste.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 06.12.2001 - Az.: U (K) 3338/01
Leitsatz:

Es verstößt gegen § 20 Abs. 2, 1 GWB, wenn ein marktstarker Hersteller von Spitzenkosmetika, der diese in einem selektiven Einzelhandelsvertriebssystem vertreibt, die Zulässigkeit des Vertriebs im Internet nur seinen vertraglich an ihn gebundenen Depositären gestattet.