Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.10.2009 - Az.: 29 W (pat) 1/09
Leitsatz:

1. Farbmarken sind grundsätzlich mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar.
2. Eine Farbmarke kann allerdings für den Bereich "Zweisprachiges Wörterbuch in Printform" eingetragen werden, wenn sie sich aufgrund markenmäßiger Benutzung im Verkehr durchgesetzt hat.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: I-20 U 253/08
Leitsatz:

Der Antrag auf Erstattung der Abmahnkosten muss bestimmt sein. Für die Bestimmtheit reicht allerdings die Formulierung aus, dass die "durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten" erstattet werden sollen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2009 - Az.: 327 O 296/09
Leitsatz:

Es handelt sich um eine unzulässige, progressive Kundenwerbung, wenn der Beitritt von einer monatlichen Mindest-Warenabnahme und der Zahlung von Einstandspreisen abhängig gemacht wird. Ein derartiges, mehrstufiges System ist wettbewerbswidrig.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 16.11.2008 - Az.: 2-21 O 139/09
Leitsatz:

Erwirkt ein Berechtigter ein Versäumnisurteil gegen den Inhaber und Admin-C einer rechtsmissbräuchlich eingetragenen Domain und scheitert die Zustellung und Vollstreckung des Urteils an der Unerreichbarkeit beider Personen, haftet die DENIC als Störerin auf Unterlassung und Löschung der Domain.

Landgericht Koeln, Urteil v. 03.09.2009 - Az.: 81 O 128/09
Leitsatz:

1. Ein Markeninhaber verfügt über die besseren Rechte an einer Bezeichnung, wenn der Beginn seines Markenschutz länger zurück liegt und er seitdem unter diesem Zeichen exklusiv Produkte vertreibt.
2. Die Nutzung mehrerer Domains kann eine hohe und damit bessere Kennzeichnungskraft einer Marke verursachen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.08.2009 - Az.: 28 W (pat) 103/08
Leitsatz:

Die Zeichenfolge "ID" ist für die Bereiche Munition und Geschosse nicht eintragungsfähig. Es fehlt an der erforderlichen Unterscheidungskraft, da unter "ID" im allgemeinen eine Abkürzung für den Begriff "Identifikation" gesehen wird.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 324 O 230/09
Leitsatz:

Die Ehefrau eines bekannten ehemaligen Tortwarts muss es nicht hinnehmen, dass in der Presse darüber spekuliert wird, wie sie mit dem Seitensprung ihres Mannes fertig wird. Das öffentliche Interesse an derartigen Mutmaßungen sind von der Pressefreiheit nicht umfasst und verletzen die Ehefrau in ihrem Recht auf Privatsphäre.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 324 O 864/06
Leitsatz:

Film- und Bildmaterial, das ohne Einwilligung des Betroffenen aufgenommen wurde, darf ausgestrahlt werden, wenn seinerseits rechtswidrige Zustände dokumentiert wurden, für die ein großes öffentliches Informationsinteresse besteht, welches das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegt.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
Leitsatz:

Das Vorhalten zweier urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet, die über eine Bildersuchmaschine auffindbar, allerdings nicht mit redaktionellen Inhalten verknüpft sind, löst nach Abschluss einer Vertragsstrafenregelung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR aus.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 1HK O 3140/09
Leitsatz:

Veröffentlicht ein Wirtschaftsmagazin unter Offenlegung seiner Umfrage-Methode eine Liste mit 145 "Top-Experten" unter den deutschen Steuerberatern, liegt hierin keine geschäftliche Handlung, die nach dem Wettbewerbsrecht zu bewerten wäre. Vielmehr ist die Veröffentlichung einer solchen Liste von der Pressefreiheit gedeckt.