Urteile neu online gestellt

Landgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2009 - Az.: 28 O 635/09
Leitsatz:

Ergibt sich aus einer unwahren Tatsachenbehauptung in einem Buch eine nur geringe Persönlichkeitsrechtsverletzung, steht es dem Verleger aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu, die bereits gedruckten Exemplare aufzubrauchen und ungeschwärzt auszuliefern (Aufbrauchsfrist).

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 25.11.2009 - Az.: 12 U 681/09
Leitsatz:

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100.000,- EUR aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines GmbH-Geschäftsführers ist sittenwidrig und damit nichtig. Einer derartig hohe Vertragsstrafe kann eine unvereinbare Belastung der Vermögensverhältnisse bedeuten und die wirtschaftliche Existenz des Geschäftsführers gefährden.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.06.2009 - Az.: 9 W 123/09
Leitsatz:

Die Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens ist strafbar, solange das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Wiedergabe eines Haftverschonungsbeschlusses in der Presse ist jedoch dann zulässig, wenn der Inhalt stark verkürzt wiedergegeben wird und ein öffentliches Informationsinteresse besteht.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 15.12.2009 - Az.: T-476/09
Leitsatz:

"Best Buy" ist als Marke für die Bereiche Elektronik, KFZ-Zubehör sowie Möbel nicht eintragungsfähig. Da es sich um einen in der Werbung üblichen Slogan handelt, fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 28.05.2009 - Az.: I-20 W 46/09
Leitsatz:

Redaktionell gestaltete Werbeanzeigen müssen deutlich und unmissverständlich als Werbung gekennzeichnet sein. Wird der Werbecharakter verschleiert, liegt eine unlautere Handlung vor.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: I ZR 47/07
Leitsatz:

Die Veröffentlichung einer Internetzeitung ist im Verhältnis zur Veröffentlichung einer Zeitung in gedruckter Form unter diesem Titel eine im Kern gleichartige Verletzungshandlung.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 2 U 191/09
Leitsatz:

Wird für eine kritisierende Internetseite eine Domain gewählt, die auf die kritisierte Person Bezug nimmt (hier: bund-der-verunsicherten.de), jedoch durch einen Zusatz erkennbar macht, dass sich der Verwender von der kritisierten Person distanziert, liegt weder eine Namensrechts- noch eine Markenrechtsverletzung vor.

Landgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2009 - Az.: 28 O 410/08
Leitsatz:

Zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ist es unzulässig, dem Zahlungsschuldner mit der Veröffentlichung einer gegen ihn gerichteten Strafanzeige im Internet zu drohen, um bei ihm Druck aufzubauen. Es sind vorrangig staatliche Zwangsmittel in Anspruch zu nehmen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 76/08
Leitsatz:

Für die Bereiche Software, Gedächtnistraining sowie Lehr- und Unterrichtsmittel ist der Begriff "Fitte Birne" eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist auch deswegen gegeben, weil die Bezeichnung in ausreichendem Maß originell ist und keinen betrieblichen Herkunftsnachweis darstellt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 545/09
Leitsatz:

1. Die Zeitung "taz" darf eine Musikgruppe und deren Liedtexte nicht grundlos als antisemitisch bezeichnen. Diese Aussage ist als unzulässige Schmähkritik einzustufen, die das Persönlichkeitsrecht verletzt.
2. Eine Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt aufgrund mangels schweren Eingriffs nicht in Betracht.