Urteile neu online gestellt
- Landesgericht Wuppertal, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 14 O 13/09
- Leitsatz:
Das Buchpreisbindungsgesetz verbietet es, dass preisreduzierte Lehrprüf-Exemplare mit preisgebundenen Büchern gekoppelt werden und im Verkauf zu Preisen angeboten werden, die unter den Beschaffungskosten liegen.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 15.12.2009 - Az.: 4 U 1546/08
- Leitsatz:
1. Die identifizierende Berichterstattung in Fällen der Kleinkriminalität ist dann zulässig, wenn es sich um tagesaktuelle Verfehlungen handelt und die namentliche Nennung aufgrund der Besonderheiten des Falles von öffentlichem Interesse ist.
2. Liegt die Straftat bereits weit in der Vergangenheit zurück, so besteht kein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung. Eine hierdurch entstandene Persönlichkeitsrechtsverletzung löst einen Geldentschädigungsanspruch nur aus, wenn die Rechtsverletzung schwerwiegend ist. - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 05.09.2008 - Az.: 2 W 48/08
- Leitsatz:
Der blickfangmäßig hervorgehobene Werbeslogan "Ein Leben lang gratis telefonieren" in einer Broschüre ist dann wettbewerbswidrig, wenn die Aussage in einem kaum zu erkennenden Fußnotenzusatz eingeschränkt wird. Die Werbeangabe ist für den durchschnittlichen Verbraucher missverständlich und damit irreführend.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 29.04.2009 - Az.: I-4 O 408/08
- Leitsatz:
Telefongesellschaften haben einen Anspruch darauf, dass Anschlussinhaber die kostenpflichtige Einwahl von 0900-Nummern begleichen. Dabei haften die Eltern für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder. Der Vertrag mit der Telefongesellschaft ist nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht wirksam zustande gekommen.
- Amtsgericht Siegen, Urteil v. 12.03.2009 - Az.: 14 C 29/05
- Leitsatz:
Eltern haften für die kostenpflichtige Einwahl von 0900-Nummern durch ihre minderjährigen Kinder. Der Vertrag mit der Telefongesellschaft ist nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht wirksam zustande gekommen. Denn die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit die Nutzung des Telefons zu sperren und der Einwahl der 0900-Nummern entgegenzuwirken.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: I-20 U 131/08
- Leitsatz:
Der Inhaber von TV-Ausstrahlungsrechten hat einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des urheberrechtlichen Filmverwertungsvertrages, wenn die Rechteeinräumung von Anfang an unmöglich war. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertragspartner selbst die Ausstrahlungsrechte an dem Filmwerk zuvor an einen Dritten übertragen hat.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 26 W (pat) 4/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Lotuswäsche" ist für die KFZ-Reiningung und dazugehörige Pflegeprodukte als Marke nicht eintragungsfähig. Er ist rein beschreibend und stellt keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft dar.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.10.2009 - Az.: 27 W (pat) 180/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "club-ebook.de" ist für die Bereiche Internetdienstleistungen und Druckereiprodukte als Marke nicht eintragbar. Zum einen fehlt der Wortfolge die Unterscheidungskraft, zum anderen ist sie rein beschreibend.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 6/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "living surface" ist als Marke für die Bereiche Videospiele, Computerprogramme sowie Software nicht eintragungsfähig. Die Wortfolge ist als betrieblicher Hinweis auf die bezeichneten Waren und Dienstleistungen zu sehen, da die Übersetzung "lebendige Oberfläche" bedeutet.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 22.09.2009 - Az.: 4 U 77/09
- Leitsatz:
Wird eine urheberrechtliche Abmahnung nur ausgesprochen, um Gebühren zu generieren, ist dieses Verhalten rechtsmissbräuchlich. Einer im Nachhinein eingelegten Unterlassungsklage fehlt aufgrund des vorherigen Rechtsmissbrauchs die Klagebefugnis. Die wettbewerbsrechtliche Missbrauchs-Klausel ist auf Klagen im Urheberrecht daher anwendbar.

