Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 4 U 93/09
- Leitsatz:
Spricht ein Unternehmer aufgrund angeblicher Wettbewerbsverstöße regelmäßig Abmahnungen aus, so ist die Geltendmachung dieser Unterlassungsansprüche rechtsmissbräuchlich, wenn kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse an der Rechtsverfolgung besteht und die Generierung der Gebühren im Vordergrund steht.
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 04.12.2009 - Az.: 13 W 95/09
- Leitsatz:
Die Wertbemessung des Streitwerts im einstweiligen Verfügungsverfahren ist grundsätzlich niedriger anzusetzen als die in der Hauptsache, da die einstweilige Verfügung nicht auf die endgültige Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruchs gerichtet ist. Der Wert des Unterlassungsanspruches in Wettbewerbssachen liegt etwa ein Drittel unter dem Wert des Hauptsacheverfahrens.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 17.12.2009 - Az.: C-227/08
- Leitsatz:
Wird ein Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen (sog. "Haustürgeschäft") nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann das nationale Gericht den Vertrag auch von Amts wegen für nichtig erklären, wenn der Verbraucher die Nichtigkeit vor den zuständigen nationalen Gerichten zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht hat.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.11.2009 - Az.: 1 BvR 1964/09
- Leitsatz:
1. Die Kostentragungspflicht im Zivilverfahren richtet sich allein nach dem Obsiegen / Unterliegen der Parteien.
2. Eine Kostenentscheidung, die diesen Grundsatz missachtet, ist willkürlich und damit verfassungswidrig. - Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 201/07
- Leitsatz:
1. E-Mail-Werbung ist nur dann zulässig, wenn nicht nur das mutmaßliche sondern das ausdrückliche Einverständnis des Adressaten vorliegt.
2. Kontaktangaben auf einer Homepage stellen kein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis für den Versand von E-Mail-Werbung dar. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 216/07
- Leitsatz:
Wird eine Abmahnung ausgesprochen bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, hat der Abmahner einen Aufwendungsersatzanspruch. Dieser Anspruch auf Kostenersatz entfällt für Abmahnungen, wenn diese erst nach Erlass der einstweiligen Verfügung, sogenannten Schubladenverfügungen, ausgesprochen wurden.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 17.11.2009 - Az.: 11 W 53/09
- Leitsatz:
Plant ein Rechteinhaber, einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch gegen den Internetprovider geltend zu machen, so kann er nicht schon im Vorfeld von ihm verlangen, die Verbindungsdaten für künftige Verletzungsfälle zu speichern.
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 14.12.2009 - Az.: 2 W 509/09
- Leitsatz:
1. Eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Abschlussschreibens zur Aufforderung der Abschlusserklärung nach einer einstweiligen Verfügung, liegt im untersten Bereich der Angemessenheit.
2. Trägt die Gegenseite begründete Umstände vor, warum die Frist nicht eingehalten werden kann, so ist der Rechtsanwalt gehalten - auch im Hinblick auf die sehr kurz bemessene Zwei-Wochen-Frist - diese angemessen zu verlängern. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.12.2009 - Az.: 3-12 O 123/09
- Leitsatz:
1. Spricht ein Unternehmer eine unberechtigte Abmahnung aus, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
2. Ein Händler der Online-Auktionsplattform eBay ist nicht zur Vorhaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. - Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 08.01.2010 - Az.: 199 URII 04570/09
- Leitsatz:
Wird aufgrund des Erhalts einer Abmahnung aufgrund einer angeblichen P2P-Rechtsverletzung in einer Online-Musiktauschbörse Beratungshilfe beantragt, begründet die Erteilung des Berechtigungsscheines nicht automatisch einen anwaltlichen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Antrag auf Bewilligung muss vor der anwaltlichen Beauftragung erfolgt sein.

