Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.01.2010 - Az.: 6 U 106/09
- Leitsatz:
Führt ein innerbetrieblicher Vorgang bei der Telekom AG dazu, dass ein Kundenauftrag nicht wunschgemäß durchgeführt wird und zu Lasten der Mitbewerber geht, ist darin ein Organisationsmangel zu sehen. Dieser bewusst hingenommene und gezielte Organisationsmangel genügt zur Annahme eines objektiven Wettbewerbsverstoßes.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 7 U 3044/09
- Leitsatz:
Verpflichtet sich eine Media-Agentur, alle wirtschaftlichen und am Markt realisierbaren Vorteile in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben, so sind davon nicht nur kundenbezogene, sondern auch agenturbezogene Rabatte mit umfasst.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 05.11.2009 - Az.: 137 C 304/09
- Leitsatz:
Wird im Rahmen eines Kaufvertrages die Erstattung des Kaufpreises vor Gericht geltend gemacht, so ist nicht zwingend das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Käufer wohnt. Der Ort der vertraglichen Verpflichtung ist am Sitz des verklagten Schuldners, wenn bestimmte Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 05.11.2009 - Az.: 4 U 121/09
- Leitsatz:
Ein Online-Shop führt seine Kunden nicht in die Irre, wenn er in seiner Widerrufsbelehrung folgende Formulierung verwendet: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung". Ein Wettbewerbsverstoß liegt daher nicht vor. Dem Kunden ist bewusst, dass der früheste Beginn der Rückgabefrist zusätzlich an den Erhalt der Ware geknüpft wird.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 24.11.2009 - Az.: 14 U 1393/09
- Leitsatz:
1. Die Angaben zum Energieverbrauch eines elektrischen Haushaltsgeräts müssen auf der konkreten Angebotsseite dargestellt werden.
2. Die Hinterlegung dieser Angaben auf Unterseiten und ohne konkreten Bezug zu dem jeweiligen, beworbenen Gerät genügt nicht.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 201/07
- Leitsatz:
Bei der Kostenentscheidung nach einer Erledigungserklärung muss berücksichtigt werden, inwieweit der Antrag Erfolg gehabt hätte. Wäre er erfolgreich gewesen, genügte aber den Bestimmtheitsvoraussetzungen nicht, entspricht es dem billigen Ermessen, dem Betroffenen einen Viertel der Kosten aufzuerlegen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.12.2009 - Az.: 33 W (pat) 1/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Wurzellockstoff" ist als Marke für die Bereiche Düngemittel, Rasen sowie Substrate nicht eintragungsfähig. Ihm fehlt jegliche Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 6 U 101/09
- Leitsatz:
1. Die Eltern als Anschlussinhaber sind in rechtswidrigen Filesharing-Fällen der Kinder verpflichtet, ihre zuvor ausgesprochenen Verbote zu kontrollieren. Daher treffen Eltern nicht nur Aufklärungs- sondern auch Überwachungspflichten. Sie haften bei Rechtsverletzungen als Mitstörer.
2. Der Gegenstandswert liegt für 1.000 P2P-Rechtsverstöße bei ca. 50.000,- EUR. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.05.2009 - Az.: 12 O 134/09
- Leitsatz:
Werden über einen Internetanschluss in rechtswidriger Weise Musikstücke in einer P2P-Musiktauschbörse zum Download angeboten, haftet der Anschlussinhaber als Störer. Er ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Vorkehrungen und Kontrollmaßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 25.11.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "WM 2010" ist als Marke für die Bereiche Kleidung, Süßwaren sowie Druckereierzeugnisse nicht eintragbar. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da der durchschnittliche Verbraucher damit immer die Assoziation zur Weltmeisterschaft im Jahr 2010 hat.

