Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.12.2009 - Az.: 4 U 129/09
- Leitsatz:
1. Stellt ein Energieunternehmen zu Informationszwecken auf seiner Homepage ein Gaslexikon zur Verfügung, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn die im Gaslexikon beworbenen Testergebnisse sich auf ein anderes Unternehmen beziehen.
2. Ein privatrechtlich organisiertes Energieunternehmen darf nicht den Zusatz "Stadtwerke" nutzen. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 4 U 88/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen kann auf Löschung seiner Marke in Anspruch genommen werden, wenn es die Marke im Zeitraum von fünf Jahren nicht rechtserhaltend im Sinne der markenrechtlichen Vorschriften benutzt hat. Eine markenmäßige Benutzung mit herkunftsweisender Funktion ist dabei nicht gegeben, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet wird.
- Bundespatentgericht , Urteil v. 16.12.2009 - Az.: 29 W (pat) 57/08
- Leitsatz:
"ladiesfirst.tv" ist als Marke für TV- und Onlinesendungen eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben, weil der durchschnittliche Verbraucher zuvor gedankliche Zwischenschritte macht, bevor er damit die in Rede stehenden Dienstleistungen in Verbindung bringt.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
- Leitsatz:
1. Die unberechtigte Nutzung eines Fotos auf der Webseite verletzt die Urheberrechte Dritter und löst einen Streitwert von 6.000,- EUR aus.
2. Die gesetzliche Möglichkeit einer Deckelung des Anspruchs nach § 97a UrhG hat keine Auswirkung auf den festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.12.2009 - Az.: III ZR 73/09
- Leitsatz:
1. Verwendet ein Unternehmer für seinen Online-Shop unzulässige AGB-Klauseln, so begründet dies im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung die Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.
2. Ist die Zulässigkeit dieser Klauseln jedoch strittig und wird die Verwendung aufgrund einer Gesetzesänderung unzulässig, kann die Vermutung einer Wiederholungsgefahr entfallen. - Landgericht Nuernberg, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 3 O 3692/09
- Leitsatz:
1. Der Betreiber eines Internet-Verbraucherportals haftet für kritische Äußerungen eines Nutzers über die Leistung eines Unternehmens nicht, wenn es lediglich darum geht, andere Nutzer vor dem Unternehmen zu warnen und die Bewertungen nicht rechtswidrig sind.
2. Eine Haftung des Portalbetreibers kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er seinen Handlungspflichten unverzüglich nachkommt und eine Abänderung des Beitrags bewirkt. Ein darüber hinausgehender Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass der Störungszustand unschwer zu erkennen ist und der Betreiber deshalb zumutbare Prüfpflichten verletzt.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 193/06
- Leitsatz:
Hyaloronsäure-Natrium-Fertigspritzen sind Medizinprodukte und unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Dies gilt zumindest dann, wenn die in der Apotheke hergestellten Fertigspritzen nicht aufgrund einer Individualrezeptur angefertigt wurden. Die Pflicht zur CE-Kennzeichnug für ein Medizinprodukt entfällt nicht schon deshalb, weil das Medizinprodukt von einem Apotheker an einen Arzt weitergegeben wird.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 11 O 150/08
- Leitsatz:
Ein Stromanbieter handelt wettbewerbswidrig, wenn er auf unlautere Weise auf die Kunden seiner Konkurrenten einwirkt und sie dadurch zur Vertragsunterzeichnung zwingt. Auch die darauffolgende Abbuchung der Abschlagszahlungen von dem Kundenkonto verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das gesamte Verhalten verstößt gegen das Verbot der gezielten Behinderung der Wettbewerber.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 3 U 43/09
- Leitsatz:
Die Registrierung einer Domain durch ein drittes Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein, auch wenn das kommunale Stadtwerk mit selbem Namen wie die Domain erst nach der Registrierung gegründet wurde. Von einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist vor allem dann auszugehen, wenn das Reservieren der Domain nur den Zweck hat, eine Vorratsdomain zu erhalten und diese bei Bedarf an das gleichnamige Stadtwerke-Unternehmen zu verkaufen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.11.2009 - Az.: 3 U 201/08
- Leitsatz:
Der Nutzung des Namens "Bullenmeister", welcher für Energydrinks eingetragen ist, ist unlauter und damit rechtswidrig. Die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der weltbekannten Marke "Red Bull" wird ohne rechtfertigenden Grund ausgenutzt.

