Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.11.2009 - Az.: 324 O 609/09
Leitsatz:

Die Verdachtsberichterstattung ist unter ganz bestimmten Anforderungen zulässig und verletzt bei deren Einhaltung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht desjenigen, über den berichtet wird. Werden diese engen Voraussetzung der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten, kann der Betroffene Unterlassung verlangen.

Landgericht Bonn, Urteil v. 22.12.2009 - Az.: 11 O 92/09
Leitsatz:

Es liegt nicht zwingend ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn in einem Online-Angebot eines Internet-Händlers der Hinweis auf die Umsatzsteuer fehlt. Die Irreführung und die damit einhergehenden Nachteile für den Wettbewerb sind verhältnismäßig gering.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 21.01.2010 - Az.: C-398/08
Leitsatz:

Die Audi AG kann sich den Werbeslogan "Vorsprung durch Technik" als Marke schützen lassen. Das Kennzeichen hat genügend Unterscheidungskraft. Auch ein Werbeslogan kann als betrieblicher Herkunftsnachweis wahrgenommen werden.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.12.2009 - Az.: 25 W (pat) 101/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Homepage Easy" ist als Marke für die Bereiche IT und Telekommunikation nicht eintragbar. Die englischen Begriffe haben in den deutschen Sprachgebrauch Einzug gefunden und sind derartig allgemein gehalten, dass die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 119/09
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsanbieter muss einige seiner rechtswidrigen AGB-Klauseln, die er in den bisherigen Verträgen über Mobilfunkleistungen verwendet hat, ändern. Dabei handelt es sich um folgende Klauseln:





- Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von D gutgeschrieben ist.
- Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 EUR in Verzug, kann D den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.


Diese sind unwirksam, weil sie den Kunden in unangemessener Weise benachteiligen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 117/07
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen das im Heilmittelwerbegesetz verankerte Werbeverbot vor, wenn in der Reklame für einen Blutspendendienst der Hinweis enthalten ist, dass die Spender eine Aufwandsentschädigung enthalten. Dies gilt zumindest dann, wenn dieser Hinweis sachlich und neutral gehalten ist und nicht blickfangmäßig heraus sticht.

Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 02.12.2009 - Az.: 11 S 32.09
Leitsatz:

Für einen Webhoster besteht nicht zwingend die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn er Endkunden die eigenverantwortliche Einrichtung von E-Mail-Postfächern ermöglicht. Er ist dann nicht Anbieter einer Telekommunikationsdienstleistung und unterliegt nicht dieser Verpflichtung.

Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 3 Ga 26/09
Leitsatz:

Äußert sich ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens in einem Blog über die Firma und bezeichnet sie als "Abzocker", "Mafia" oder "Nutzlos-Branche", so ist dies von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst. Die Aussagen stellen allesamt zulässige Meinungen dar, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 18.11.2009 - Az.: 1 Ws 673/09
Leitsatz:

Ein gewinnorientiertes, progressives Vertriebssystem, welches darauf basiert, dass neugeworbene Personen "Eintrittsgeld" und "Seminargebühren" zahlen, ist nicht zwingend wettbewerbswidrig. Die beworbenen Personen unterliegen nicht dem eng auszulegenden Verbraucherbegriff und können daher auch nicht Opfer einer verbotenen Werbung werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.11.2009 - Az.: 4 U 148/09
Leitsatz:

Die AGB-Klauseln eines Anbieters, der seine Produkte im Internet über einen Online-Shop veräußert sind rechtswidrig, wenn sie unvollständige sowie unklare Hinweise zu einer Garantie und den Versandkosten für das Ausland enthalten.