Urteile neu online gestellt
- Landgericht Bonn, Urteil v. 06.11.2009 - Az.: 1 O 360/09
- Leitsatz:
Die bei eBay abgegebene Bewertung "Gefälscht" ist geeignet, den Betrieb des Online-Shop-Betreibers zu gefährden. Bei der Aussage "Gefälscht" handelt es sich um eine im Wahrheitsgehalt nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Diese ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.04.2009 - Az.: 312 O 113/09
- Leitsatz:
Der Slogan "Meine Stadt, meine Bank, meine Karte" stellt keine unlautere Nachahmung von "Meine Bank heißt HaSpa" dar. Trotz der ähnlichen Worte reicht es für einen Imagetransfer nicht aus, dass bei dem Verbraucher lediglich Assoziationen mit einem bestimmten Produkt geweckt werden.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 11.05.2009 - Az.: I-20 W 146/08
- Leitsatz:
Der Inhaber eines Internet-Anschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter als Störer, wenn der Internetzugang durch Ausnutzung seines ungesicherten WLAN-Netzes ermöglicht wurde. Der Anschlussinhaber muss die ihm zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen durchführen.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 28 O 241/09
- Leitsatz:
1. Die im Rahmen von P2P-Musiktauschbörsen-Fällen ermittelte IP-Adresse darf von dem Telekommunikationsanbieter herausgegeben und durch den Rechteinhaber voll verwertet werden. Es handelt sich dabei um Bestandsdaten.
2. Werden über einen Internetanschluss 550 Musikstücke zum Download angeboten, kann das 2.200,- Euro Abmahnkosten auslösen. - Bundesgerichtshof , Beschluss v. 14.01.2010 - Az.: VII ZB 112/08
- Leitsatz:
Die Signaturverordnung sieht vor, dass eine per E-Mail eingereichte Berufungsbegründungsschrift immer mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sein muss. Ansonsten ist sie unwirksam. Auch wenn es sich in der Verordnung um eine "Soll"-Formulierung handelt, liegt nicht eine bloße Ordnungsvorschrift vor.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 10.12.2009 - Az.: 308 O 667/09
- Leitsatz:
Der Betreiber des Webhosters Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter, die über die Webpräsenz ermöglicht werden, als Mitstörer. Zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen muss Rapidshare detailliert darlegen, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden sollen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.01.2010 - Az.: 33 W (pat) 100/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Air Force One" ist als Marke für die Bereiche Übertragung digitaler Filme im Internet und Produktion von Online-Musikprogrammen als Marke eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 28 O (Kart) 479/08
- Leitsatz:
Zeitschriftenverlage, die TV-Programme herausgeben, dürfen das ihnen zur Verfügung gestellte Informationsmaterial über Filme und Sendungen unentgeltlich auch für Internet-Projekte nutzen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 154/09
- Leitsatz:
Das Logo "TV Spielfilm" ist als Wort-Bild-Marke eintragbar. Trotz der fehlenden Unterscheidungskraft ist der Schriftzug grafisch derartig auffällig gestaltet, dass er sich dem Publikum einprägt und somit als betrieblicher Herkunftsnachweis dient.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 2-6 O 521/09
- Leitsatz:
Ein Online-Verzeichnis für Rechtsanwälte darf einen Juristen nicht als "Fachanwalt für Markenrecht" ausweisen. Dies stellt einen Verstoß gegen die berufsrechtlichen Vorschriften der Fachanwaltsordnung dar, da es den Fachanwaltstitel für Markenrecht gar nicht gibt.

