Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Schoeneberg, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 104a C 413/09
- Leitsatz:
Die Leistungen eines Online-Partnervermittlers werden als Dienste besonderer Art eingestuft, weil ihnen eine besondere Vertrauensbeziehung zugrunde liegt. Derartige Verträge können fristlos gekündigt werden.
- Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 05.02.2010 - Az.: 6 W 26/09
- Leitsatz:
Die Voraussetzungen einer urheberrechtlichen Rechtsverletzung "gewerblichen Ausmaßes" setzen eine erhebliche Schwere voraus, die über den privaten Gebrauch hinausgeht. Das Bereitstellen nur eines einzigen Musikalbums in einer P2P-Tauschbörse kann ein "gewerbliches Ausmaß" begründen.
- Amtsgericht Ehingen, Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 2 Cs 36 Js 7167/09
- Leitsatz:
Bei der Aussage "Leck mich am Arsch" handelt es sich um eine im Alltag häufig verwendete Floskel. Eine Herabwertung des Gegenübers ist darin nicht zusehen und damit auch keine strafbare Beleidigung.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 141/09
- Leitsatz:
Zwischen den Marken "mäcweg.de" und "weg.de" besteht keine Verwechslungsgefahr. Sowohl die klangliche Aussprache als auch unterschiedliche Silbenlänge der Marke führt dazu, dass eine nur geringe Ähnlichkeit besteht.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 9 OH 2035/09
- Leitsatz:
Der Rechteinhaber hat einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch, wenn die Rechtsverletzung u.a. im gewerblichen Ausmaß erfolgt. Dies ist bereits beim öffentlichen Zugänglichmachen eines Films gegeben.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 04.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 28/09
- Leitsatz:
Die Wortkombination "Vergessene Generation" ist ausreichend unterscheidungskräftig und deshalb als Marke für die Bereiche Software, Datenträger und Telekommunikation eintragungsfähig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 27/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Verlorene Generation" ist als Marke für die Bereiche Software und digitale Datenträger als Marke eintragbar. Es handelt sich um keine im Alltag gebräuchliche Wortkombination.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.02.2010 - Az.: 12 O 578/08
- Leitsatz:
1. Für ein Aushandeln einer Vertragsbedingung muss der Vertragspartner die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingung zu beeinflussen.
2. Können die Vertragspartner die Vereinbarung entweder nur schließen oder nicht abschließen, reicht das für ein Aushandeln jedenfalls dann nicht aus, wenn es sich um eine umfangreiche und nicht leicht verständliche Klausel handelt und der Verwender die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Tragweite der Klausel nicht im Einzelnen belehrt hat. - Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 2 U 225/09
- Leitsatz:
Ein eBay-Anbieter, welcher ausschließlich Herrenunterwäsche- und Bademode verkauft, steht in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einer Anbieterin, die lediglich Kinderbekleidung oder Damenmode veräußert.
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 02.02.2010 - Az.: 6 U 38/09
- Leitsatz:
Der grundlose Abbruch von Vertragsverhandlungen bei Bestehen eines berechtigten Vertrauens auf das Zustandekommen des Vertrages kann Schadensersatzansprüche begründen. Dies gilt immer dann, wenn eine Vertragspartei gegenüber der anderen Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrages erweckt hat.

