Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 308 O 536/09
Leitsatz:

1. Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot, bestimmte Musikdateien online anzubieten, führt zu einem Ordnungsgeld iHv. 1.500,- EUR gegen die Rapidshare AG. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes ist ein Ordnungsgeld in dieser Höhe angemessen, da davon auszugehen ist, dass Rapidshare sich zukünftig an die gerichtlichen Auflagen hält.
2. Der Rapidshare AG fällt ein Organisationsverschulden zur Last. Es reicht nicht aus, dass sie die Mitarbeiter ihrer "Abuse-Abteilung" anweist, alle neu eingestellten Inhalte Dritter auf die verbotenen Musikdateien zu überprüfen oder dass sie entsprechende Wortfilter beim Datei-Upload einsetzt. Im Urheberrecht gilt vielmehr ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 241/09
Leitsatz:

Der Ausspruch "In Kölle doheim" ist als Marke für die Bereiche Glaswaren und Textilien eintragbar. Die Aussage ist ausreichend unterscheidungskräftig, auch wenn es sich um einen in Köln gebräuchlichen Spruch handelt.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 01.09.2009 - Az.: 6 W 85/09
Leitsatz:

Enthält eine einstweilige Verfügung farbig ausgedruckte Anlagen, so ist die Zustellung dennoch wirksam vollzogen, wenn nur eine schwarz-weiße Fassung bekannt gegeben wird. Derartig geringfügige Abweichungen berühren die Wirksamkeit der Zustellung nicht.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 14.01.2010 - Az.: 4 Str 93/09
Leitsatz:

Der Tatbestand des Ausspähens von Daten ist nicht erfüllt, wenn die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten bloß ausgelesen werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.01.2010 - Az.: 4 U 141/09
Leitsatz:

Die Werbeaussage "100 Kondome ab 3,95 EUR" ist nicht irreführend, nur weil die Limitierung der Abgabenmenge fehlt. Der durchschnittliche Kunde erkennt in der Formulierung der Preisangabe "ab", dass der Kauf von weiteren Packungen zu einer Erhöhung des Preises führt und die angegebenen 3,95 EUR nur der Einstiegspreis sind.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 17.12.2009 - Az.: 6 U 148/09
Leitsatz:

Werden auf einer Handelsplattform Produkte nur eines einzigen Anbieters angeboten, ist die Werbeaussage "Erste Europäische CFD-Börse" irreführend. Gleiches gilt für den Reklame-Zusatz "börslich überwacht", da hierdurch der falsche Eindruck entsteht, dass eine Überwachung der Börse stattfindet.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.11.2009 - Az.: 6 U 114/09
Leitsatz:

Es liegt keine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein ausländischer Kontaktlinsen-Hersteller sein Produkt mit dem Kennzeichen (R) versieht und Linsen auch in Deutschland vertreibt. Der deutsche Kunde wird anhand der Gestaltung der Verpackung erkennen, dass es sich um ein ausländisches Produkt handelt und der Markenschutz daher nicht für Deutschland gilt.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 17.02.2010 - Az.: 7 U 95/09
Leitsatz:

Eine Ärztin hat keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn in einem Zeitungsbericht darüber nachgedacht wird, ob ihre berufliche Qualifikation den Anforderungen entspricht. Eine solche Aussage kann zwar das Ehrgefühl verletzen und führt aber nur zu einem Unterlassungsanspruch. Eine Geldentschädigung kommt nur bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung in Betracht.

Landgericht Koeln, Urteil v. 04.11.2009 - Az.: 28 O 876/08
Leitsatz:

Verwendet jemand im Internet Flash-Präsentationen, muss er im Zweifel beweisen, dass er zu der Nutzung berechtigt ist. Kann er dies nicht, so ist von einer unberechtigten Nutzung auszugehen und der Urheber kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.02.2010 - Az.: 25 W (pat) 91/09
Leitsatz:

Der Begriff "Herzchen" ist als Marke für die Bereiche Puddings, Eis und Milcherzeugnisse nicht eintragungsfähig. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft.