Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 02.10.2009 - Az.: 6 U 95/09
- Leitsatz:
Ein Kreditkartenunternehmen darf seinen Kunden unaufgefordert Werbeschreiben zusenden, in denen eine Kreditkarte enthalten ist, die der Kunde ein Jahr lang kostenlos testen darf. Dies ist auch zulässig, wenn der Verbraucher das Schreiben nicht bereits vor dem Öffnen als Werbung identifiziert.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.01.2010 - Az.: 327 O 585/09
- Leitsatz:
Die Werbung für vollautomatische Kaffeeautomaten ist wettbewerbswidrig, wenn der Reklame-Spot die Zubereitung eines Kaffees mit einer herkömmlichen Filterkaffeemaschine zeigt. Filtertütenhersteller Melitta hat dies gerichtlich untersagt. Auch der nebenher laufende Lohnkostenzähler stellt eine Irreführung dar, wenn die angezeigten Lohnkosten falsch sind.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 846/09
- Leitsatz:
Ein ehemaliges RAF-Mitglied muss es nicht hinnehmen, dass ein Foto von ihm in der Presse veröffentlicht wird, nur weil er geradewegs in die Kamera geblickt hat. Ein Einverständnis ist darin nicht zu sehen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.10.2009 - Az.: 324 O 363/09
- Leitsatz:
Auch wenn ein Prominenter in der Vergangenheit eine Stellungnahme zu seinen gescheiterten Ehen abgegeben hat, stellt dies nicht automatisch eine Berechtigung für die Presse dar, eine öffentliche Diskussion über angebliche aktuelle Liebesbeziehungen zu verbreiten. Der Schutz der Privatsphäre überwiegt gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 29.01.2010 - Az.: 6 W 145/09
- Leitsatz:
Wird einem ausländischen Unternehmen in Deutschland verboten geschäftsschädigende Äußerungen über einen Konkurrenten aus Deutschland zu tätigen, gilt dies nicht zwingend für ein Interview, welches in London in englischer Sprache geführt wird. Die Beeinflussung muss sich an den durchschnittlichen inländischen Verkehrskreis richten.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.11.2009 - Az.: 6 U 129/09
- Leitsatz:
Die Pressemitteilung eines Stromanbieters ist irreführend, wenn fälschlicherweise behauptet wird, dass ein konkurrierendes Unternehmen seine unabhängige Stellung einbüßt und von einem Investor vollständig übernommen wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die Pressmitteilung sich auf Aussagen in einem FAZ-Artikel beruft, in dem es lediglich heißt, dass der Konkurrent verkauft werden soll.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2009 - Az.: 30 W (pat) 45/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "SchliessAb" ist als Marke nicht eintragbar. Dem Begriff fehlt für die angemeldeten Bereiche Schlüssel, Überwachungsgeräte und Zubehör die erforderliche Unterscheidungskraft.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 18.11.2009 - Az.: 28 O 123/09
- Leitsatz:
Einer juristische Person wie beispielsweise einem Unternehmen kann Allgemeiner Persönlichkeitsrechtsschutz zukommen, wenn unternehmensbezogene Interessen betroffen sind. Sie kann in diesem Zusammenhang einen Unterlassungsanspruch wegen rechtsverletzender Äußerungen geltend machen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.02.2010 - Az.: 25 W (pat) 70/09
- Leitsatz:
Der Begriff "CHOCOLATERIA" ist für die Bereiche Kakaopulver und Schokoladenwaren als Marke nicht eintragungsfähig. Die Nähe zum Ausdruck "Choclate" ist so groß, dass ein rein beschreibender Inhalt vorliegt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 250/09
- Leitsatz:
Der Ausspruch "In Kölle jebore" ist als Marke für die Bereiche Glaswaren und Textilien eintragbar. Die Aussage besitzt genügend Unterscheidungskraft, auch wenn es sich um einen gebräuchlichen Spruch handelt.

