Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.11.2009 - Az.: 3 U 23/09
- Leitsatz:
Die allgemeine Werbeaussage "5 Jahre Garantie" ohne nähre Konkretisierung in einem eBay-Angebot stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich um eine verbindliche Erklärung, die den Anforderungen über den Mindestinhalt des § 477 BGB genügen muss.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 24.11.2009 - Az.: StB 48/09 (a)
- Leitsatz:
Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, ist die gesamte Beschlagnahme eines E-Mail-Postfachs eines Beschuldigten unverhältnismäßig. Grundsätzlich darf nur auf den Datenbestand zugegriffen werden, der für das Strafverfahren notwendig ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 195/08
- Leitsatz:
Einer Zahnarztpraxis ist es aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten erlaubt in einem Branchenbuch mit der Bezeichnung "Ärztegemeinschaft" zu werben, wenn für den Patienten aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass in dieser Praxis ausschließlich Zahnärzte arbeiten.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 22/09
- Leitsatz:
Ein Zahnarzt handelt irreführend, wenn er in dem Online Verzeichnis des örtlichen Telefonbuchs unter der Rubrik "Notrufe" mit dem Hinweis "Zahnärztlicher Notdienst (alle Kassen)" wirbt, eine 24-stündige Erreichbarkeit des Notdienstes aber tatsächlich gar nicht gegeben ist.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.05.2009 - Az.: 31 O 374/06
- Leitsatz:
Bewirbt ein pharmazeutisches Unternehmen ein Präparat, welches aufgrund seiner Wirkstoffe als Arzneimittel einzustufen ist, bedarf es für die Weitergabe einer Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist rechtswidrig.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 29 U 3255/09
- Leitsatz:
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-Bild-Marken, die im beschreibenden Wortteil übereinstimmen, wenn sich die jüngere Marke durch einen deutlich abweichenden Bildbestandteil differenziert.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 08.03.2010 - Az.: 9 U 1283/09
- Leitsatz:
1. Im Rahmen eines Fernabsatzvertrages ist die Klausel über die Rücksendekosten nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn die Regelung ausdrücklich vertraglich vereinbart wird.
2. Ist trotz Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung die Passage über die Rücksendekosten Teil der Widerrufsbelehrung, so liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß. - Landgericht Bielefeld, Beschluss v. 19.11.2009 - Az.: 4 OH 740/09
- Leitsatz:
1. Das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch bezieht sich nur auf den zur Auskunft Verpflichteten, nicht jedoch auf die eigentliche Verletzungshandlung.
2. Es besteht ein Anspruch auf Erlass einer Sicherungsanordnung, die untersagt, die gespeicherten Daten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung zu löschen, da andernfalls das Auskunftsbegehren ins Leere lauft. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.02.2010 - Az.: 37 O 19801/09
- Leitsatz:
Der Bayerische Rundfunk hat keinen Anspruch auf die Zweibuchstaben-Domain "br.de". Vielmehr ist die DENIC berechtigt, diese Domain - wie alle anderen Zwei-Buchstaben-Domains, im Wege der zeitlichen Priorität ("first come, first serve") zu vergeben.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09
- Leitsatz:
1. Amazon Europa haftet als Täter für Verstöße gegen die gesetzliche Buchpreisbindungspflicht. Ein Rückgriff auf die Grundsätze der Mitstörerhaftung bedarf es nicht, weil der Sachverhalt nicht vergleichbar mit den Fällen ist, wo eine Internetplattform für die Rechtsverletzungen Dritter einzustehen hat.
2. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist auch wettbewerbsrechtlich relevant, weil bereits geringe Abweichungen im Kaufpreis bei den Verbrauchern zu entscheidenden Änderungen im Kaufverhalten führen können.

