Urteile neu online gestellt

Landgericht Dortmund, Urteil v. 11.02.2010 - Az.: 13 O 46/08
Leitsatz:

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Ticketverkauf nur durch den Bundesligaverein selbst organisiert und durchgeführt wird. Er darf seinen Abnehmern die gewerbliche Veräußerung der Ware verbieten, wenn er dies in seinen AGB festgelegt hat. Die ausschließlich eigene Vermarktung verstößt auch nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.02.2010 - Az.: 4 U 75/09
Leitsatz:

Wird eine Abmahnung einem Dritten gegenüber zu Recht ausgesprochen, weil die Rechte des Markeninhabers verletzt wurden, so ist der Abmahner nicht verpflichtet, den Schaden zu bezahlen, der daraus resultiert, dass die kopierte Ware vernichtet werden muss.

Landgericht Freiburg, Urteil v. 04.05.2009 - Az.: 12 O 91/08
Leitsatz:

Der ehemalige Namensgeber und Gesellschafter eines juristischen Repetitoriums muss es nicht akzeptieren, dass sein Name trotz Umfirmierung und inhaltlicher Änderung weiter verwendet wird. Dazu bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der namensführenden Person.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 23.06.2009 - Az.: 19 O 8/09
Leitsatz:

Eine Krankenversicherung handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn sie in einem Werbeflyer die Aussage "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team betreut" verwendet. Die Formulierung ist ausreichend deutlich, so dass der Versicherte nicht davon ausgeht, dass er die Möglichkeit bekommt, von einem Sachbearbeiter persönlich informiert zu werden.

Oberlandesgericht Thueringen, Beschluss v. 01.12.2009 - Az.: 1 Ws 445/09
Leitsatz:

Verwendet ein Unternehmen die Markenbezeichnung "Lausitzer Früchtchen" geht der Verbraucher zwar nicht zwingend davon aus, dass sämtliche Produkte der Firma aus der Lausitz stammen. Dennoch ist es notwendig, dass die Ware einen Hinweis enthält, wenn der Inhalt beispielsweise aus dem Ausland stammt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.09.2009 - Az.: I ZR 217/07
Leitsatz:

1. Ein Angebot in der Unterlassungserklärung ist grundsätzlich unbefristet. Dem Gläubiger steht es daher frei, die Erklärung zu jeder Zeit anzunehmen.
2. Die Geschäftsgrundlage eines Unterlassungsvertrages entfällt nicht schon deshalb, weil der Gläubiger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verfügung erwirkt und diese dem Schuldner noch vor Erhalt der Unterlassungserklärung zustellt.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 18.02.2010 - Az.: 1 BvR 2477/08
Leitsatz:

Die Neue Rheinische Zeitung darf in einem Artikel über eine Auseinandersetzung mit einem Anwalt wörtlich aus dessen E-Mail an die Zeitung zitieren. Im Rahmen einer Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Anwalts überwiegt die Pressefreiheit.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 02.03.2010 - Az.: 5 W 17/10
Leitsatz:

Verwendet ein Webseitenbetreiber sowohl in dem URL-Pfad als auch im title-Tag seiner Internetseite eine fremde vollständige Unternehmensbezeichnung, so liegt hierin eine kennzeichenrechtliche Verletzung, soweit die Webseite keinen Bezug zum dem Unternehmen aufweist.

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 23 O 68/09
Leitsatz:

Ein Omnibusunternehmen, welches Reisen anbietet und damit wirbt, über einen modernen und eigenen Fuhrpark zu verfügen, handelt wettbewerbswidrig, wenn es lediglich über einen einzigen Bus verfügt und nur im Einzelfall andere Busse anmietet. Der Kunde geht bei dem Begriff Fuhrpark davon aus, dass das Unternehmen auf dem Markt eine gewisse Bedeutung und Größe hat und somit insgesamt positiv von den Kunden bewertet wird.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.09.2009 - Az.: 6 U 49/09
Leitsatz:

Pflichtangaben müssen auf einer Internetseite gut sichtbar platziert sein, damit sie für den User schnell und erkennbar sind. Befindet sich ein Link zu den Pflichtangaben unscheinbar eingebettet zwischen den Angaben zum Impressum und dem Datenschutz, so ist das Erfordernis der guten Lesbarkeit nicht erfüllt.