Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 50 C 11814/08
- Leitsatz:
Der Betreiber einer Webseite, der für die Gestaltung und Durchführung einen Dritten beauftragt und einen Internet-System-Vertrag geschlossen hat, muss den vollen Betrag trotz unvollständiger Leistungserbringung an den Anbieter bezahlen, wenn er als Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und eine CD mit wichtigen Daten vorenthalten hat. Die Berufung auf das Leistungsverweigerungsrecht ist daher rechtsmissbräuchlich.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 24 O 1269/08
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt muss es nicht hinnehmen, dass in einem Online-Bericht ein Zusammenhang zwischen ihm und vier Mördern hergestellt wird, wenn dazu kein sachlich nachvollziehbarer Anlass besteht. Eine derartige Aussage überschreitet die Grenzen zur unzulässigen Schmähkritik.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.01.2010 - Az.: I ZR 138/07
- Leitsatz:
Zimtkapseln, die zur Linderung von Diabetes eingesetzt werden, fallen nicht zwingend unter den heilmittelrechtlichen Arzneimittelbegriff, sondern können als Lebensmittel eingestuft werden. Dies gilt auch dann, wenn die empfohlene Dosierung (hier: täglich) die üblichen Ernährungsgewohnheiten übersteigt.
- Landgericht Frankfurt, Beschluss v. 20.04.2010 - Az.: 3-08 O 46/10
- Leitsatz:
Die Linksetzung über einen Twitter-Account zu Webseiten, auf denen sich unerlaubte Äußerungen und Behauptungen finden, ist rechtswidrig.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 6 U 167/09
- Leitsatz:
Ein Domain-Verpächter kann für die urheberrechtlichen Verstöße von Pächtern erst haftbar gemacht werden, wenn er Kenntnis davon hat. Eine präventive Vorab-Prüfungspflicht trifft ihn nicht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.10.2009 - Az.: 24 W (pat) 53/08
- Leitsatz:
Die für die Bereiche Körper- und Haarpflegeprodukte eingetragenen Marken "Wella" und "well!shopping" sind zum verwechseln ähnlich. Dies gilt vor allem deshalb, weil der Wortbestandteil "well" schriftbildlich und klanglich äußerst ähnlich ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 21.01.2010 - Az.: 4 U 168/09
- Leitsatz:
Spricht ein Wettbewerber gegenüber seinem Konkurrenten eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes aus, so ist der Abmahner nicht gehalten, die Webseite seines Mitbewerbers auch auf weitere, völlig verschiedenartige Verstöße zu untersuchen und unmittelbar mit abzumahnen.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 18.03.2010 - Az.: 10 U 139/09
- Leitsatz:
Ein bekannter Medienrechtsanwalt muss es hinnehmen, dass ein Online-Pressebericht über ein Gerichtsverfahren in seiner eigenen Sache mit namentlicher Nennung und in dem Artikel veröffentlicht wird. Dabei ist es unerheblich, dass es sich bei dem Prozess um einen wenig spektakulären Fall gehandelt hat. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.
- Landgericht Bochum, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: I-17 O 21/09
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtlich nicht abmahnfähige Bagatelle, wenn ein Elektronikhändler seine Online-Angebote für Bildschirme lediglich mit Zollangaben versieht ohne zeitgleich die Zentimeter-Größe anzugeben.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 21.10.2009 - Az.: 916 C 319/09
- Leitsatz:
Die Durchsetzung eines markenrechtlichen Anspruchs nebst Erstattung der angefallenen Abmahnkosten erfordert die hinreichende Darlegung anspruchsbegründender Umstände. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass den Kläger die Darlegungs- und Beweislast trifft. Es ist nicht ausreichend, dass der Kläger ohne weitere Erklärung einen thematisch ähnlichen Beschluss beifügt.

