Urteile neu online gestellt
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 15.03.2010 - Az.: 1 BvR 476/10
- Leitsatz:
1. Es besteht eine Pflicht dazu, dass hochpreisige Schmuckstücke, die in einer Auslage im Schaufenster beworben werden, mit einem Preis ausgezeichnet werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.
2. Dabei ist es zulässig, dass Antiquitäten und Kunstgegenstände von dieser Regelung ausnahmsweise ausgenommen sind. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 183/03
- Leitsatz:
1. Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahrnehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.
2. Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 17.05.2001 - Az.: I ZR 251/99
- Leitsatz:
1. Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain ".de" zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt.
b) Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen. - Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: VI-Kart 55/06
- Leitsatz:
Das Unternehmen HDI Gerling haftet nach einem Rechtsformwechsel nur dann für das Verhalten des Vorgängers, wenn zwischen den Unternehmen eine wirtschaftliche Identität besteht und sich das übernommene Vermögen in dem neu gegründeten Unternehmensvermögen wiederfindet.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 27.10.2009 - Az.: 14 U 818/09
- Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-TV-Programmführers handelt urheberrechtswidrig, wenn er Wort- und Bildmaterial der Fernsehsender unentgeltlich und ohne eine Einholung der Lizenzen veröffentlicht. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er die Übertragung der Rechtekette im Vorfeld zwischen den Urhebern und den Sendern anzweifelt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: 325 O 69/09
- Leitsatz:
Ein Online-Portal, in dem der User als Webreporter fungiert und für seine eingestellten Beiträge Prämien erhält, haftet für die Rechtswidrigkeit dieser Artikel. Durch das Prämiensystem entsteht ein Leistungsaustausch und der Betreiber des Webreporter-Forums macht sich die Beiträge damit zu Eigen.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.12.2004 - Az.: I ZR 69/02
- Leitsatz:
Die Registrierung einer Domain auf den Namen des Webhosters ist rechtswidrig, da dies die Rechte des Webhosting-Kunde verletzt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 77/04
- Leitsatz:
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).
Hinweis: Das Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 06.05.2004 - Az.: 3 U 34/02) wurde dadurch bestätigt. - Landgericht Berlin, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 103 O 171/08
- Leitsatz:
Die Werbung eines Magazin für Kinder ist unlauter und damit wettbewerbswidrig, wenn sie eine unmittelbare und direkte Kaufauforderung darstellt. Die Aussage "Nicht verpassen! Ab April am Kiosk" stellt einen unzulässigen Kaufanreiz gegenüber Minderjährigen dar.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 25.03.2010 - Az.: 13 B 226/10
- Leitsatz:
Kostenpflichtige 0900er Mehrwertdienstenummern können abgeschaltet werden, wenn die gegenwärtige Gefahr besteht, dass die Rufnummernnutzung zu einem Rechtsverstoß führen wird. Eine präventive Abschaltung kann in solchen Fällen angemessen sein.

