Urteile neu online gestellt
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 308 S 12/09
- Leitsatz:
Der Verkauf eines nicht autorisierten Live-Mitschnitts einer Musikband auf eBay stellt eine erhebliche Rechtsverletzung dar, so dass die Kappungsgrenze des § 97a Abs.2 UrhG von 100,- EUR für die Geltendmachung von Abmahnkosten nicht greift.
- Landgericht Hannover, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 25 O 10/09
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt verhält sich nicht unlauter und damit wettbewerbswidrig, wenn er eine Abmahnung wegen eines urheberrechtlichen Filesharing-Verstoßes ausspricht und in dem Schreiben darauf hinweist, dass § 97a Abs. 2 UrhG aufgrund der Schwere des Falls keine Anwendung findet.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 99/09
- Leitsatz:
Eine kostenlose Apotheken-Kundenzeitschrift, die sich ausschließlich über Werbeanzeigen finanziert, darf an potentielle Kunden mit einem Musterbrief herantreten, in dem ein Anzeigenpreisvergleich ähnlicher Zeitschriften abgedruckt ist. Dies gilt vor allem dann, wenn die Angaben in Bezug auf die Auflagenzahl und die Erläuterungen dem Anzeigenkunden deutlich erklärt werden.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 02 HK O 1900/09
- Leitsatz:
1. Das Internet-Reiseportal "fluege.de" handelt wettbewerbswidrig, wenn es im Laufe des Buchungsvorganges an keiner Stelle den Gesamt-Endpreis angibt, in dem die erhobene Serviceleistung inkludiert ist. Ein Hinweis auf die AGB reicht dafür nicht aus.
2. Darüber hinaus darf "fluege.de" nicht im Wege des Opt-Out-Verfahrens Zusatzkosten in Form einer Reiseversicherung in den Endpreis mit einberechnen.
- Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 26.03.2010 - Az.: C-91/09
- Leitsatz:
Ein Markeninhaber kann die Benutzung seiner Marke durch Dritte verbieten, wenn die herkunftsweisende Werbefunktion beeinträchtigt ist. Verwendet jemand Drittes die geschützte Marke als Keyword im Rahmen von Google-AdWords, ohne deutlich zu machen, von wem die beworbenen Dienstleistungen stammen, ist dies unzulässig.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.04.2010 - Az.: I ZR 158/07
- Leitsatz:
Ein Insolvenzverwalter haftet nicht für die Wettbewerbsverstöße und die damit einhergehende Unterlassungsschuld des Insolvenzgläubigers. Dies gilt auch dann, wenn er den Betrieb des Insolvenzschuldners fortführt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 12 O 153/09
- Leitsatz:
Verweist ein Sachverständiger im Rahmen einer Unfallüberprüfung in seinem Gutachten darauf, dass die weitere Verwendung der von ihm angefertigten Lichtbilder von der eindeutigen Gesetzeslage in Bezug auf das Urheberrecht untersagt ist, so darf die für den Schaden aufkommende Versicherung das Gutachten nicht ohne weiteres als prüfunfähig erklären. Sie darf als Begründung insbesondere nicht anbringen, dass ihr die Weitergabe und Veröffentlichung untersagt worden ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.10.2007 - Az.: I ZR 102/05
- Leitsatz:
1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.
2. Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.
3. Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.
4. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.
5. Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung eines geringfügigen Betrages verlangt wird.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 S 4/09
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich kann nur der Account-Inhaber eines eBay-Kontos einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertung geltend machen. Nutzt ein Dritter den eBay-Account, steht ihm dieser Löschungsanspruch nicht zu.
2. Die Äußerung "Nie nie nie wieder - frech& dreist" überschreitet die Grenzen der Schmähkritik nicht und ist daher von der Meinungsfreiheit geschützt. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 13.03.2010 - Az.: 13 B 79/10
- Leitsatz:
Die Bundesnetzagentur darf einem Online-Plattformbetreiber die Verlängerung der 0180er-Rufnummern untersagen. Das eigenmächtige Verlängern und Überlassen der Rufnummern an Dritte durch den Betreiber ist unzulässig.

