Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 02.02.2010 - Az.: 6 U 236/09
Leitsatz:

Für eine Produktidee - vorliegend eine aus Formfleisch hergestellte Toastscheibe - besteht kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz. Die Voraussetzungen für einen Nachahmungsschutz bestehen deshalb nicht, weil das panierte Formfleischstück die quadratische Grundform eines handelsüblichen Toasters haben muss.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.05.2010 - Az.: 3 W 44/10
Leitsatz:

Ein eBay-Angebot, welches den Kunden keine Korrekturmöglichkeit von Tipp- und Eingabefehlern aufzeigt und damit nicht deutlich informiert, wie eine Berichtigung auszuführen ist, ist unzulässig und wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 10.05.2010 - Az.: I-4 W 48/10
Leitsatz:

Wird in einem Online-Angebot eine falsche Maßeinheit verwendet, so handelt es sich dabei um eine nicht abmahnfähige Bagatelle.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 09.04.2010 - Az.: 5 W 3/10
Leitsatz:

Die massive Belästigung, die von unerlaubter Telefonwerbung ausgeht, kann einen Streitwert in Höhe von 30.000,- EUR rechtfertigen.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 2 U 47/09
Leitsatz:

Die Reklame eines Optikers ist rechtswidrig, wenn er mit einem Preisnachlass für Gleitsichtgläser wirbt und anhand der Gestaltung der Reklame mit Hilfe eines Sternchenhinweises der Eindruck entsteht, dass der Rabatt auf alle Modelle gewährt wird, der Preisnachlass jedoch tatsächlich nur für wenige unbekannte Brillenhersteller gilt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.05.2006 - Az.: 312 O 12/06
Leitsatz:

Die Reklame eines Paketversands ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn darin die Preise mit denen anderer Anbieter verglichen werden, die Grundlage der Vergleichskriterien jedoch unterschiedlich ist. Die Gegenüberstellung ist damit falsch und unzulässig.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.04.2010 - Az.: I-20 U 193/09
Leitsatz:

Die Aussage mit dem Superlativ "Maximum Speed" und "Maximum Security" ist eine typische Ausdrucksform für eine Alleinstellung, die auch von dem Großteil der Verbraucher so verstanden wird. Eine rein werbliche, zulässige Äußerung ist darin nicht zu erkennen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 28.01.2010 - Az.: 27 O 1000/09
Leitsatz:

Ein Dritter hat keinen generellen Unterlassungsanspruch darauf, dass eine Fotoveröffentlichung mit dem Ex-Senator-Schill zukünftig verboten wird. Verletzt das konkrete Bild jedoch die Rechte des Abgebildeten in rechtswidriger Weise, so ist nur diese Bildveröffentlichung zu untersagen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 6 W 1/10
Leitsatz:

Ein bestimmtes KFZ-Sondermodell, welches als bestimmte Edition angeboten wird, stellt ein Fahrzeugmodell und keinen generellen Fahrzeugtypen dar. In diesen Fällen muss in der Reklame darauf hingewiesen werden, wieviel Kraftstoff der Wagen verbraucht und wie hoch die CO2-Emissionswerte sind.

Bundespatengericht , Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 106/08
Leitsatz:

Der Begriff "XtraCheck" ist als Marke für die Bereiche Computer, Telefon und Werbung nicht eintragbar. Es handelt sich um einen rein beschreibenden Hinweis, dem die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.