Urteile neu online gestellt
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.12.2009 - Az.: 3-12 O 123/09
- Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-Angebotes ist nicht verpflichtet, eine E-Mail-Adresse und eine Telefax-Nummer anzugeben, an die der Verbraucher seinen fernabsatzrechtlichen Widerruf in Textform richten kann. Es genügt der Name und die Anschrift, an die der Kunde seinen Widerruf richten kann.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 105/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Kapitalunion" verfügt über die erforderliche, ausreichende Unterscheidungskraft und ist als Marke für die Bereiche Onlinewerbung und Bauwesen eintragungsfähig. Es handelt sich nicht um einen gebräuchlichen Begriff, so dass der Verbraucher darin auch nicht lediglich einen beschreibenden Inhalt sieht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 107/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "XtraPin" ist als Marke für die Bereiche IT und Telekommunikation nicht eintragungsfähig. Es handelt sich bei den einzelnen Wortteilen um werbeübliche Aussagen, die für die Allgemeinheit freigehalten werden müssen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.12.2009 - Az.: I ZR 152/07
- Leitsatz:
Steuerrechtliche Vorschriften stellen keine Marktverhaltensregeln dar. Daher handelt derjenige, der dagegen verstößt, nicht unlauter und damit auch nicht wettbewerbswidrig, wenn er die Steuervorschriften verletzt.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 14.01.2010 - Az.: I ZB 31/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "hey!" ist für die Bereiche Datenträger, Kleidung sowie Spielzeug nicht als Marke eintragbar. Es handelt sich um einen Ausruf des Erstaunens oder der Begrüßung, der von einer Vielzahl von Personen üblicherweise verwendet wird, so dass die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.
- Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss v. 05.11.2009 - Az.: 9 TaBV 241/08
- Leitsatz:
Ein Betriebsrat hat einen Anspruch auf Zugang zum betrieblichen Intranet. Solange er keine strafbaren Inhalte ins Intranet stellt, muss der Arbeitgeber die Veröffentlichung der Mitteilungen auf der Betriebsratsseite und im Newsticker ermöglichen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2010 - Az.: I ZR 121/08
- Leitsatz:
1. Verfügt ein PC über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss, über den unbekannte Dritte Urheberrechtsverletzungen begehen, haftet der Anschlussinhaber als Störer dafür.
2. Dabei ist es dem Anschlussinhaber jedoch nicht zuzumuten, fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik hinsichtlich der Netzwerksicherheit zu sein. Vielmehr reicht es aus, dass der PC beim Erwerb über die marktüblichen Sicherungen verfügte und diese zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung immer noch funktionieren. - Landgericht Berlin, Urteil v. 27.04.2010 - Az.: 27 O 66/10
- Leitsatz:
1. Ein bekannter Comedian kann seinem Vater nicht grundsätzlich verbieten, an die Presse heranzutreten und über persönliche Gegebenheiten zu sprechen. Es ist Sache des Presseorgans zu entscheiden, ob ein öffentliches Berichterstattungsinteresse besteht.
2. Ein Unterlassungsanspruch ist nur gegeben, wenn Details aus der Privatsphäre weitergegeben werden, um öffentlichen Druck auszuüben und die Gefahr der Wiederholung von rechtswidrigen Äußerungen besteht. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 38 O 129/09
- Leitsatz:
Die gesetzliche Musterbelehrung zur fernabsatzrechtlichen Wertersatzpflicht ist für den Vertrieb von Produkten im Internet ausreichend. Ein Mitbewerber kann die Nutzung dieser Klausel nicht als wettbewerbswidrig abmahnen.
- Finanzgericht Koeln, Urteil v. 20.04.2010 - Az.: 8 K 3038/08
- Leitsatz:
Bei der Festsetzung der Einkommenssteuer darf die Finanzbehörde den Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain nicht als sonstige Einkünfte berücksichtigen.

