Urteile neu online gestellt
- Landgericht Berlin, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 27 S 23/09
- Leitsatz:
Die ehemalige Geliebte eines bekannten Politikers, mit dem sie zusammen ein Kind hat, hat einen Anspruch auf Zahlung von 10.000,- EUR Schadensersatz, wenn heimlich Fotos von ihr aufgenommen und in der Zeitung veröffentlicht werden, die Spekulationen um eine weitere Schwangerschaft untermauern sollen.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 62/10
- Leitsatz:
Es handelt sich um einen nicht abmahnfähigen Bagatellverstoß, wenn ein gewerblicher Kleinhändler in seinem Online-Angebot auf eBay mit dem weltweiten Versand wirbt, dabei jedoch nur die Versandkosten für Europa angibt. Bei einem deutschsprachigen Internetauftritt, der sich ausschließlich an das deutsche Publikum wendet, ist es ausreichend, wenn die Informationen über die inländischen und europäischen Versandkosten vorliegen.
- Landgericht Wuerzburg, Urteil v. 19.05.2010 - Az.: 21 O 179/10
- Leitsatz:
In einem Internetforum darf der Vorwurf des Rechtsradikalismus gegenüber einem Dritten nicht erhoben werden, wenn die Aussagen sich lediglich auf Äußerungen in einem Zeitungsinterview beziehen und nicht erwiesen ist, dass die Interview-Aussagen tatsächlich rechtsradikalen Bezug aufweisen. Den Inhalt des Interviews dahingehend zu werten, dass er rechtsextrem ist, ist aufgrund des schwerwiegenden Vorwurfs nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 13.04.2010 - Az.: 3 Ws 140/10
- Leitsatz:
Die Telekommunikationsdaten, welche vor dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung aufgenommen wurden und im Rahmen eines Strafverfahrens eingebracht werden, dürfen trotz der späteren Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung verwertet werden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 312 O 703/09
- Leitsatz:
Die Klauseln in Bezug auf die gesamte Rechteabtretung und die Pauschalhonorarvereinbarung sind im Rahmenvertrag des Bauer-Verlages gegenüber selbständigen Fotografen unwirksam. Die Regelungen gehen zu weit und benachteiligen die Bildjournalisten unangemessen.
- DPMA , Beschluss v. 18.02.2010 - Az.: 30 2008 071 916 - S 130/09
- Leitsatz:
Der Begriff "DEEJAY PLUS" ist als Marke für die Bereiche Musik, CDs und DVDs nicht eintragbar. Es handelt sich um eine gebräuchliche Wortzusammensetzung, deren Sinn sich im Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren ohne weiteres erschließt und daher für jeden durchschnittlichen Verbraucher als beschreibender Hinweis angesehen wird.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 20.05.2010 - Az.: 17 O 42/10
- Leitsatz:
Das Interesse des Urhebers des Stuttgarter Hauptbahnhofs tritt im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen hinter dem Interesse der Deutschen Bahn, die Eigentümerin des Gebäudes ist, zurück. Auch wenn die Umgestaltung des Bahnhofs einen schweren Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht darstellt, überwiegt das Gesamterhaltung und das Weiterentwicklungsinteresse.
- Landgericht Bielefeld, Urteil v. 11.05.2010 - Az.: 4 O 292/06
- Leitsatz:
Es liegt kein Urheberrechtsverstoß des Herausgebers vor, wenn eine Zeitschriftensammlung mitsamt aller Texte in eine Online-Datenbank eingestellt wird. Von einer Verletzung kann nur ausgegangen werden, wenn einzelne Artikel aus dem Zeitschriftenverbund bewusst herausgelöst werden und eine konkrete und individuelle Zusammenstellung erfolgt.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.11.2009 - Az.: I ZR 166/07
- Leitsatz:
1. Der Betreiber des Online-Portals "chefkoch.de" haftet für die rechtswidrigen Bilder-Uploads seiner Kunden, welche die Urheberrechte von "marions-kochbuch.de" verletzen.
2. "chefkoch.de" kontrolliert den Inhalt seiner Webseite und tritt für die Öffentlichkeit als inhaltlich Verantwortlicher auf, so dass er sich die Inhalte zu Eigen macht. Für ein Zueigenmachen spricht vor allem, dass "chefkoch.de" sein eigenes Kochmützen-Logo auf die hochgeladenen Bilder setzt und sich umfassende Nutzungsrechte einräumen lässt. - Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 31 Wx 117/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen darf in seinem Firmennamen eine Ortsangabe tragen und sich damit ins Handelregister eintragen lassen, auch wenn der Firma nicht die Stellung eines führenden Unternehmens der Branche in dieser Stadt zukommt.

