Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Halle, Urteil v. 11.05.2010 - Az.: 95 C 4263/09
Leitsatz:

Bei einem Onlinemarketingvertrag handelt es sich um einen gemischttypigen Vertrag, bei welchem die Elemente des Werkvertrages überwiegen, da sich der Kern auf die Sicherstellung der Internetpräsenz bezieht.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 06.01.2010 - Az.: 2-06 O 556/09
Leitsatz:

Der Vertrieb von selbst gebrannter, gebrauchter Adobe-Software ist dem Lizenznehmer usedSoft untersagt. Auch die Verwendung von "Notariellen Bestätigungen zum Softwarelizenzbetrieb" ist nicht gestattet, wenn darin keine Angaben enthalten sind, zu welchen Bedingungen welche Nutzungsrechte Adobe dem Lizenznehmer eingeräumt hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.04.2010 - Az.: VI ZR 125/08
Leitsatz:

Die Fotoberichterstattung einer Zeitschrift, die Bilder von der Prinzessin Charlotte von Monaco mit ihrem Freund abgedruckt hatte, ist zulässig. Auch wenn Teile der Wort-Presseberichterstattung bereits für unrechtmäßig erklärt worden sind, so überwiegt die Pressefreiheit über das zeitgeschichtliche Ereignis mit entsprechenden Bildern zu berichten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.05.2010 - Az.: 28 W (pat) 503/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Premium PLUS +" ist als Marke für den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um im Alltag und in der Werbung üblicherweise verwendete Begriffe, die lediglich beschreibend sind.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.03.2010 - Az.: L 27 P 14/10 B ER
Leitsatz:

Den Krankenkassen ist es nicht gestattet, Transparenzberichte über die Qualität von Pflegediensten im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt zumindest dann, wenn eine Entscheidung im Streit hierüber im Hauptsacheverfahren noch nicht ergangen ist und wenn der Transparenzbericht offensichtliche Bewertungsfehler aufweist.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 03.06.2010 - Az.: C-569/08
Leitsatz:

Es handelt sich um eine spekulative und rechtmissbräuchliche "eu"-Domain-Registrierung, wenn eine große Anzahl von Anträgen auf Registrierung von Domainnamen, die ausschließlich Gattungsbegriffen entsprechen, eingereicht werden. Darüber hinaus ist von Rechtsmissbrauch auszugehen, wenn die zuvor angemeldete Marke aus Sonderzeichen besteht und die Registrierung nur durch Entfernen der Sonderzeichen durch Umgehung der Umschreibungsregeln erwirkt wird.

Amtsgericht Magdeburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 140 C 2323/09
Leitsatz:

Der Upload eines einzigen Software-Werkes in einer P2P-Tauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von 30.000,- EUR. Dem Inhaber der Nutzungsrechte steht darüber hinaus ein Schadensersatz von 3.000,- EUR zu.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 174/07
Leitsatz:

Da es sich bei der Firma Peek & Cloppenburg um zwei unabhängige Unternehmen handelt, die unter demselben Namen in der Modebranche tätig sind und ihren Geschäftssitz jeweils in Düsseldorf und Hamburg haben, muss auf der Webseite deutlich gemacht werden, dass es sich um eigenständige, unterschiedliche Firmen handelt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 18/10
Leitsatz:

Wird gegen eine Marke Widerspruch eingelegt, muss die Benutzung der Marke im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung hinreichend glaubhaft gemacht werden. Dazu reicht es nicht aus, dass dem Gericht Unterlagen zu den jährlichen Durchschnittsumsätzen vorgelegt werden, ohne nach Art der Dienstleistung zu differenzieren. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die erforderlichen Zahlen selbst zu ermitteln.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.04.2010 - Az.: 5 W 92/10
Leitsatz:

Es liegt keine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers vor, wenn in einer Reklame für Treppen auf Wärmedämmungswerte Bezug genommen wird und ein Hinweis auf eine entsprechende DIN-Norm erfolgt. Auch wenn keine ergänzenden Erläuterungen hinsichtlich des Wärmedämmungsverfahrens erfolgen, kann von einem Wettbewerbsverstoß nicht ausgegangen werden.