Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.05.2010 - Az.: 28 W (pat) 103/09
- Leitsatz:
Der Wortmarke "dentalline" fehlt für die Bereiche zahnärztliche Apparate die erforderliche Unterscheidungskraft. Sie ist daher nicht eintragbar.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2010 - Az.: 406 O 46/10
- Leitsatz:
Die Reklame eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Überall online" ist irreführend, wenn eine flächendeckende Netzabdeckung nicht vorhanden ist. Die Werbung mit der Zusage, dass "DSL-Geschwindigkeit" vorliege, ist nur dann zulässig, wenn diese Geschwindigkeit auch tatsächlich erreicht wird.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 68/08
- Leitsatz:
Ein Sachverständiger muss es nicht dulden, dass Bilder, welche er für ein Gutachten für eine KFZ-Versicherung erstellt hat, ohne seine Zustimmung ins Internet gestellt werden. Die Versicherung verletzt damit die Urheberrechte des Sachverständigen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 23/08
- Leitsatz:
Ein Reiseveranstalter darf in seinem Prospekt ausnahmsweise nur mit dem Grundpreis werben, wenn der Endpreis aufgrund variierender Flughafenzuschläge nicht abschließend angegeben werden kann. Der Veranstalter darf dann im Katalog darauf hinweisen, dass die einzelnen Flughafenzuschläge und damit der Endpreis im Reisebüro erfragt werden können. Dies gilt aber nur dann, wenn er sich im Vorfeld die Möglichkeit der Preisanpassung vorbehält.
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 18.05.2010 - Az.: 1 HK O 85/09
- Leitsatz:
Der DSL-Anbieter "1&1" darf mit den Worten "kostenlos" nicht werben, wenn nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ein monatliches Entgelt zu entrichten ist und der Hinweis darauf in unverhältnismäßig kleiner Schrift angezeigt wird.
- Landgericht Hildesheim, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: 11 O 42/09
- Leitsatz:
Unternehmen ist es nicht gestattet, Verbrauchern, die bei dem Unternehmen keine Bestellung aufgegeben haben, unaufgefordert Waren zuzusenden und sie zur Bezahlung selbiger aufzufordern. Darin ist ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.01.2010 - Az.: 2 O 148/09
- Leitsatz:
Eine technische Bauzeichnung eines Architekten kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die Gestaltung nicht allein durch technische Zwänge und DIN-Vorgaben bestimmt ist. Die Zeichnung erreicht die erforderliche Schöpfungshöhe, wenn Spielraum für individuelle schöpferische Prägung vorliegt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 17/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Nur für mich" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Physiotherapie und Fitnessstudios eintragungsfähig. Der sloganartigen Bezeichnung kann nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Ein Grund für Freihaltebedürftigkeit besteht auch nicht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 6/10
- Leitsatz:
Die Wortkombination "Just for me" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Physiotherapie und Fitnessstudios eintragbar. Der sloganartigen Bezeichnung kann nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden.
- Amtsgericht Wedding, Urteil v. 10.05.2010 - Az.: 22b C 243/09
- Leitsatz:
Einem Unternehmen ist es untersagt ohne die Einwilligung des Adressaten Werbe-E-Mails zu verschicken. Der unerwünschte Newsletterversand ist daher unzulässig. Bereits eine einzige Spam-Mail kann den Adressaten unangemessen beeinträchtigen. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Double-Opt-In-Verfahren zu nutzen.

