Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09
- Leitsatz:
Das Setzen von Links ist als getarnte Werbung einzustufen und daher als Verschleierung wettbewerbswidrig, wenn der Nutzer davon ausgeht, dass er redaktionellen Inhalt vorfindet. Der durchschnittliche Nutzer erwartet bei einem Online-Portal, in dem redaktionelle Beiträge abrufbar sind, nicht, dass Werbung zwischen den Beiträgen eingebettet ist.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: I-13 O 261/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen handelt rechtswidrig, wenn es gegenüber seinem Mitbewerber Abmahnungen ausspricht und dabei getrennt gegen die GmbH und den Geschäftsführer vorgeht. Von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ist vor allem dann auszugehen, wenn für die gesonderten Abmahnungen weder ein wirtschaftliches oder wettbewerbsrechtliches Interesse spricht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.04.2010 - Az.: 315 O 99/10
- Leitsatz:
Es handelt sich um einen Wettbewerbsverstoß, wenn der Bauer-Verlag Pressegrossisten auffordert, Zeitschriften mit dem "TOP 100" Siegel zu bevorzugen. Aus dem Siegel wird nicht deutlich, dass es sich nicht nur um Zeitschriften des Bauer-Verlages handelt, sondern um Zeitschriften aller Verlagshäuser. Der Grossist ist grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet und muss befürchten, dass er hiergegen verstößt.
- Amtsgericht Detmold, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 3 Gs 99/10
- Leitsatz:
Die Australische Version des PC-Spiels "Wolfenstein" ist aufgrund der Verbreitung und Verwendung Gewalt verherrlichenden Inhalts in Deutschland verboten worden. Zum Einen werden zahlreiche verbotene, nationalsozialistische Symbole verwendet, zum Anderen werden eine Vielzahl von massiven Gewalttätigkeiten gezeigt.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 08.02.2008 - Az.: (4) 1 Ss 312/07
- Leitsatz:
Ein Kalender, in dem Aktfotos von Männer mit erigiertem Penis gezeigt werden, fällt nicht unter den Pornographiebegriff und darf daher im Internet angeboten werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Männer auf den Bildern nicht zum bloßen, auswechselbaren Objekt sexueller Begierde degradiert werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 26.04.2010 - Az.: 5 U 160/08
- Leitsatz:
Die Liedzeile "Alles ist gut solange Du wild bist" ist trotz einer gewissen Originalität urheberrechtlich nicht schutzfähig. Es handelt sich um eine mehr oder minder alltägliche Formulierung, die der jeweilige Urheber nicht für sich monopolisieren kann.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.04.2010 - Az.: 3 U 160/09
- Leitsatz:
Der Paket-Dienst DHL darf in seinen AGB nicht festlegen, dass die Schadensanzeige von Kunden schriftlich erfolgen muss. Nach den handelsrechtlichen Regelungen reicht die Textform aus, welche dem Verbraucher die Möglichkeit der E-Mail oder des Telefaxes eröffnet.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 26.04.2010 - Az.: 2 O 328/09
- Leitsatz:
Der Mobilfunkanbieter E-Plus benachteiligt seine Kunden unangemessen und verhält sich dadurch rechtswidrig, wenn er an die Kunden, bei denen ein Vorbehalt zur einseitigen Vertragsänderung nicht vereinbart ist, eine SMS mit dem Inhalt versendet, dass der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt geändert wird.
- Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 22 L 1899/09
- Leitsatz:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss im Falle einer Indizierung einer CD von der Musikband Rammstein hinreichende Gründe dafür angeben, warum sie diese Maßnahme für erforderlich hält. In Rahmen der Abwägung mit dem Jugendschutz muss auch die Kunstfreiheit ausreichend bedacht werden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 195/07
- Leitsatz:
Die Werbung eines Unternehmens für erhebliche Preisnachlässe ist wettbewerbswidrig, wenn nicht deutlich hervorgehoben wird, dass der Rabatt nur auf vorrätige Ware gewährt wird. Bei diesem Umstand handelt es sich um eine Bedingung für die Inanspruchnahme der Preisvergünstigung.

