Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 194/09
- Leitsatz:
Der Vergleich von Telefontarifen ist nur dann nicht irreführend, wenn die gegenübergestellten Leistungen annähernd deckungsgleich sind. Andernfalls muss in einem Tarifvergleich klar gestellt werden, dass es sich um unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten handelt.
- Bundespatentgericht Muenchen, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 4/10
- Leitsatz:
Der Begriff "abooffice" genießt Markenschutz, da die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt. Insofern ist die Bezeichnung als Marke für die Bereiche Uhren und Telefonanlagen eintragungsfähig.
- Bundespatentgericht Muenchen, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 29 W (pat) 506/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Schützt was gut ist" ist als Marke für die Bereiche Papier, Karton sowie Verpackungen eintragbar. Für die angemeldete Wortfolge besteht kein Freihaltebedürfnis, so dass eine Eintragung als Marke gerechtfertigt ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.05.2010 - Az.: 4 U 36/10
- Leitsatz:
Die Reklame eines Reiseunternehmens, der sich auf die Vermittlung von Wellnessbehandlungen und Schönheitsoperationen im Ausland spezialisiert hat, ist wettbewerbswidrig, wenn nicht ausreichend darauf hingewiesen wird, dass der Unternehmer lediglich als Vermittler tätig wird.
- Amtsgericht Sankt_Wedel, Urteil v. 27.05.2010 - Az.: 4 C 46/10
- Leitsatz:
Ein Auftragsformular, welches als Überprüfung eines Branchenbucheintrages getarnt ist, ist wegen arglistiger Täuschung anfechtbar. Dies gilt zumindest dann, wenn der Antrag bewusst so gestaltet ist, dass die Kostenpflichtigkeit überlesen wird.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.05.2010 - Az.: 30 W (pat) 4/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Ultimate" ist als Marke für die Bereiche CD und Audiozubehör nicht eintragbar. Es fehlt die notwendige Unterscheidungskraft. Der durchschnittliche Kunde wird "Ultimate" ohne weiteres mit "das Allerbeste" übersetzen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.05.2010 - Az.: 7 U 121/09
- Leitsatz:
Eine presserechtliche Gegendarstellung, von welcher der Empfänger erst mehr als zwei Wochen später Kenntnis erlangt, ist nicht mehr unverzüglich. Die Übermittlung per Fax reicht nicht aus, um einen unverzüglichen Zugang zu bewirken.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 9 U 163/09
- Leitsatz:
Eine bekannte Schauspielerin, die u.a. als Kommissarin in der Serie "Tatort" auftritt, muss es hinnehmen, dass die Presse über einen heftigen und eskalierten Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten berichtet. Dies liegt vor allem daran, dass die Schauspielerin in der Vergangenheit von sich aus die Öffentlichkeit gesucht hat und sich nunmehr nicht auf den umfassenden Schutz ihrer Privatsphäre berufen kann.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.05.2010 - Az.: 28 W (pat) 531/10
- Leitsatz:
Der Begriff "Schinkenbeisser" ist als Marke für den Bereich Schinkenmettwurst nicht eintragungsfähig. Es handelt sich dabei um zwei zusammengesetzte Worte, die im Alltag üblicherweise gebräuchlich sind, so dass die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 2 U 983/08
- Leitsatz:
Wirbt eine Porzellanmanufaktur damit, die älteste am Ort zu sein und versieht sämtliche Waren mit einem Gründungsjahr, so geht der durchschnittliche Kunde davon aus, dass auch in diesem Jahr die Herstellung und Produktion begonnen hat. War dies tatsächlich nicht der Fall, so ist die Reklame irreführend und damit wettbewerbswidrig.

