Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Koeln, Urteil v. 29.10.2009 - Az.: 129 C 85/09
Leitsatz:

Nimmt ein Kunde die Leistungen eines Pre-Selection-Vertrages in Anspruch, indem er über Monate hinweg über seinen Anschluss telefoniert und regelmäßig die entstandenen Kosten begleicht, so hat er die Dienstleistung selbst veranlasst und kann sich nicht mehr auf sein Widerrufsrecht berufen. Dieses erlischt in derartigen Fällen.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 23.03.2010 - Az.: 1 W 2689/09
Leitsatz:

Wird im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ein Laptop für über zwei Monate in rechtswidriger Weise beschlagnahmt, kann dies einen Schadensersatz von 170,- EUR auslösen. Dies entspricht in etwa dem Nutzungswert des Gerätes für diese Ausfallzeit.

Landgericht Darmstadt, Urteil v. 25.11.2009 - Az.: 21 S 32/09
Leitsatz:

Verhindern Eltern nicht, dass ihre Kinder über den Telefonanschluss 0900-Mehrwertdienstenummern anrufen, so haften sie für das Verhalten ihrer Kinder und müssen die entstandenen Kosten begleichen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.06.2010 - Az.: 6 U 23/10
Leitsatz:

Es handelt sich um eine irreführende Werbeaussage, wenn ein Verlag ein bekanntes Buch des Fotografen Helmut Newton als veränderten Nachdruck herausgibt, in der Reklame jedoch behauptet, dass ein identischer und kostengünstiger Nachdruck vorliegt.

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 3 Sa 357/09
Leitsatz:

Einem Arbeitnehmer ist es untersagt, heimlich seine Kolleginnen von hinten zu fotografieren. Er verletzt damit die Würde der abgelichteten Frauen und deren Recht am eigenen Bild. Ein solches Verhalten ist nur dann kündbar, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Abmahnung ausgesprochen hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 149/07
Leitsatz:

1. Der Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen muss in der Werbung für seine Produkte darauf hinweisen, dass Zusatzkosten für die Inanspruchnahme eines Kabelanschlusses anfallen.
2. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet zu erwähnen, dass die Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund äußerer Umstände nicht durchgängig erreicht werden kann.

Landgericht Offenburg, Beschluss v. 23.12.2009 - Az.: 5 O 91/09
Leitsatz:

Wird eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die der Abmahner annimmt, so gehen Unklarheiten und Ungenauigkeiten bei der Auslegung, ob eine im Kern gleichartige, erneute Verletzung vorliegt, im Zweifel zu seinen Lasten.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.04.2010 - Az.: IX ZR 62/09
Leitsatz:

Ein Insolvenzschuldner kann sich trotz der Insolvenzveröffentlichung und der dadurch gegebenen Möglichkeit der Nachfrage auf "www.insolvenzbekanntmachungen.de" auf Unkenntnis berufen. Die Zumutbarkeit über Informationsbeschaffungen über Insolvenzeröffnungen geht nicht soweit, dass eine eigene, umfassende Rechercheverpflichtung besteht.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 12 O 173/09
Leitsatz:

Ein Internet-Flug-Portal muss dem Kunden vor der endgültigen Buchung den Gesamtpreis des Fluges inklusive der anfallenden Buchungsgebühr anzeigen. Ein Preisvergleich ist dem Kunden sonst nicht möglich.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 6 U 210/09
Leitsatz:

Nutzt der Geschäftsführer eines Unternehmens seine Vertretungsmacht aus und räumt einem Dritten die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Marke ein, so handelt er missbräuchlich, wenn das Unternehmen kein Entgelt erhält, sondern der Geschäftsführer dieses selbst für sich behält.