Urteile neu online gestellt

Landgericht Mannheim, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 7 O 343/08
Leitsatz:

Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Von einer Schutzfähigkeit von Reklameslogans ist immer dann auszugehen, wenn keine bloß durchschnittliche Formulierung vorliegt, sondern ein ausreichender Grad an Kreativität und Eigentümlichkeit zu erkennen ist.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil v. 31.05.2010 - Az.: 12 Sa 875/09
Leitsatz:

Verwendet ein Mitarbeiter den Computer am Arbeitsplatz über Wochen fast ausschließlich dazu, private Mails zu beantworten und sich in Erotik-Chat-Rooms aufzuhalten, kann der Arbeitgeber auch gegenüber einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht mehr nachkommt und massive Arbeitsrückstände auflaufen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09
Leitsatz:

Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.08.2005 - Az.: 5 U 193/04
Leitsatz:

Die Werbung "Bestes Produkt des Jahres XY für DSL-Internet-Zugangstarife" ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn sich die Werbung, auf die sich die Prämierung beruft, nicht auf ein konkretes Produkt, sondern auf eine allgemeine Bewertung bezieht (hier: "Bester Internet-Provider").

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 15.04.2010 - Az.: 6 U 49/09
Leitsatz:

Einem Verbraucher steht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu, wenn er zwei Tickets für einfache Bahnfahrten im Rahmen einer Online-Versteigerung weit unter dem regulären Preis ersteigert. Genauso wenig ist von einer unangemessenen Benachteiligung auszugehen, wenn die Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt, ohne dass der Fahrpreis erstattet wird.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 28 O 254/10
Leitsatz:

Ein bekannter Rechtsanwalt muss es hinnehmen, wenn in einer Online-Berichterstattung die von ihm geführten Gerichtsverfahren mit den Worten "5 Klatschen in einer Woche gegen den Berliner Querulator" und "Kommt der Berliner Creme de la Creme Anwalt zur Einsicht?" kommentiert werden. Es handelt sich dabei um überspitzte Formulierungen, die jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Amtsgericht Tiergarten, Urteil v. 24.03.2010 - Az.: 332a Ds 5 WI Js 2978/09 47/09
Leitsatz:

Ein Händler, welcher gefälschte "Diddl-Maus"-Handtücher in Deutschland verkauft, wird wegen strafbarer Markenrechtsverletzung verurteilt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Händler aufgrund einschlägiger Vorstrafen wusste, dass es sich um Plagiate handelt.

Landgericht Itzehoe, Urteil v. 06.04.2010 - Az.: 5 O 81/09
Leitsatz:

Eine als redaktioneller Artikel getarnte Werbung in einer Frauenzeitschrift ist rechtswidrig, wenn dies in der Form geschieht, dass über ein bestimmtes Diät-Produkt und dessen sensationellen Erfolg berichtet wird mit den Worten "Toll! 28 Kilo weg - in nur einem halben Jahr!".

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 6 U 145/09
Leitsatz:

Kauft ein Schmuckhändler hochwertigen Hochzeitsschmuck von erheblichem Wert und schmilzt diesen ein, handelt er in Bezug auf die Erkennbarkeit der Waren fahrlässig, wenn er den Schmuck unter dubiosen Umständen kauft. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer seinen Namen nicht preis geben will und auf die Gegenzeichnung der Quittung verzichtet.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 208/09
Leitsatz:

Die Abkürzung "FC Bayern" für den Bundesligisten "FC Bayern München AG" ist namensrechtlich geschützt. Daher verletzt die Registrierung der spanischen Domain "fc-bayern.es" das Namensrecht des Vereins.