Urteile neu online gestellt
- Arbeitsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 24.02.2010 - Az.: 7 Ca 5872/09
- Leitsatz:
Auch wenn ein Art Direktor kreativ arbeiten soll, so rechtfertigt dies nicht, dass er Hunderte von Pornos während der Arbeitszeit auf seinen Dienst-Computer herunterlädt. Auch die Position als Art Direktor stellt für ein solches Handeln keinen ausreichenden sachlichen Grund dar.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 24.06.2010 - Az.: C-51/09 P
- Leitsatz:
Bei der Beurteilung, ob zwischen den Marken "Barbara Becker" und "Becker Online Pro" eine Verwechslungsgefahr besteht, reicht es nicht aus, dass das Gericht lediglich allgemeine Erwägungen heranzieht. Es ist notwendig, eine etwaige Zeichenähnlichkeit anhand von allen relevanten Faktoren des Einzelfalls zu beurteilen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.11.2009 - Az.: I ZR 142/07
- Leitsatz:
Der durchschnittliche Verbraucher nimmt bei dem zusammengesetzten Zeichen "Kohlermixi" nicht die einzelnen Bestandteile wahr und misst diesen daher auch keine eigenständige Bedeutung zu. Nur bei Hinzutreten besonderer Umstände und bei hoher Bekanntheit der einzelnen Wortbestandteile ist von einer Wahrnehmung der einzelnen Zeichen auszugehen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: I-4 U 12/10
- Leitsatz:
Für das Versenden eines Abschlussschreibens im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Dies ist nicht verfrüht und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, unnötigen Zeitverlust zu vermeiden.
- Verwaltungsgericht Minden, Beschluss v. 17.06.2010 - Az.: 12 L 212/10
- Leitsatz:
Eine per E-Mail eingelegte Klage genügt nicht dem Schriftformerfordernis und stellt daher keine wirksame Klagerhebung dar. Die Klagefrist wird daher auch nicht gewahrt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 28 O 175/10
- Leitsatz:
Ein in Deutschland bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens preisgibt. Auch wenn ihm eine erhebliche Straftat wie die der Vergewaltigung vorgeworfen wird und daher das öffentliche Interesse an der Berichterstattung gerechtfertigt ist, ist eine Rehabilitierung des Moderators kaum möglich, wenn es zu einem Freispruch kommen sollte.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09
- Leitsatz:
Die werbemäßige Nutzung eines Fotos, auf dem ein Hochzeitspaar bei seiner standesamtlichen Trauung zu sehen ist, ist unzulässig, sofern das Brautpaar seine Zustimmung nicht erteilt hat. Die Rechtsverletzung ist besonders schwerwiegend, wenn die Feierlichkeit extra in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Rahmen stattfand.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.07.2009 - Az.: 5 W 76/09
- Leitsatz:
Eine Buchhandlung handelt wettbewerbswidrig, wenn sie mit einem früheren Lieferdatum eines Buches wirbt als das vom Verlag angegebene Erscheinungsdatum. Sie führt damit die Kunden in die Irre.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 721/09
- Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Rahmen der Entscheidung über eine einstweiligen Verfügung kann zulässig sein und verletzt den Anwalt nicht in seinem Urheberrecht und Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
2. Voraussetzung für eine Persönlichkeitsverletzung ist, dass der Rechtsanwalt öffentlich bloß gestellt und eine Prangerwirkung erzielt wird. - Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 12.07.2004 - Az.: 7 Sa 1243/03

