Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.06.2010 - Az.: 27 W (pat) 514/10
Leitsatz:

Der Begriff "Ulmer Münster" ist für die Bereiche Biergetränke und Beherbergung von Gästen als Marke eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben, weil der durchschnittliche Verbraucher keinen unmittelbaren Bezug zu den beanspruchten Waren sieht.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 24 U 51/09
Leitsatz:

Äußern sich Mitarbeiter einer Wohnungsverwaltung gegenüber Mietinteressenten mit den Worten "Die Wohnung wird nicht an Neger, äh… Schwarzafrikaner und Türken vermietet", so ist darin eine Diskriminierung und Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen. Dem Mietinteressenten steht dann die Zahlung eines Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes zu.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.06.2010 - Az.: 5 U 35/08
Leitsatz:

Der Abdruck eines kleinen unveränderten Fotos, auf dem Matthias Reim zu sehen ist, in einem großen Foto ist einer Zeitschrift nicht gestattet und verletzt die Urheberrechte des Fotografen. Dies gilt zumindest dann, wenn dies nicht im Rahmen eines Zitats geschieht, sondern nur dekorativen und illustrierenden Zwecken dient.

Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil v. 17.12.2009 - Az.: 8 C 158/09
Leitsatz:

1. Eine sofortige Leistung, wie beispielsweise die Freigabe eines Telefonanschlusses, kann im Wege der einstweiligen Verfügung nur durchgesetzt werden, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Ein solcher kann bei existenzgefährdenden Nachteilen gegeben sein.
2. Wird der Telefonanschluss aufgrund fehlender Zahlungen gesperrt und wartet der Anschlussinhaber zunächst Monate, bevor er die Freigabe gerichtlich durchsetzen will, so liegt keine Eilbedürftigkeit mehr vor und der normale Klageweg muss beschritten werden.

Landgericht Tuebingen, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 5 O 309/09
Leitsatz:

Ein Hotel begeht keinen Wettbewerbsverstoß, wenn es in seiner Internet-Reklame nicht angibt, wie groß der "Vorrat" an den angebotenen Doppelzimmern ist und dass es sich bei dem Zimmer möglicherweise um das letzte freie Zimmer in dem angebotenen Zeitraum handelt. Da dies bei der Kaufentscheidung eines Reisenden keine übergeordnete Rolle spielt, ist in dem fehlenden Hinweis auch keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung zu sehen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 5 U 221/08
Leitsatz:

1. Die Inhaberschaft eines Rechts und die damit verbundene Aktivlegitimation verlangt nach einem substantiierten Vortrag des Klägers, der ihn als Rechtsinhaber ausweist.
2. Die im Urheberrecht verankerte Zweckübertragungsregel begrenzt die Einräumung von Nutzungsrechten insoweit, als es der Zweck des zugrunde liegenden Vertrags erfordert.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 04.06.2010 - Az.: 1 W 8/10
Leitsatz:

1. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts kann sich im Falle eines unterbrochenen Telefonanschlusses aus der fehlenden Möglichkeit zur Annahme von Mandaten ergeben.
2. Seine Grenze findet ein solches Schadensersatzverlangen jedoch in der Einrichtung einer Notschaltung. Diese kann die telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei wiederherstellen.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 239 C 281/09
Leitsatz:

Ein bekannter Medienanwalt muss es hinnehmen, dass im Internet über seine berufliche Tätigkeit und über die von ihm geführten Gerichtsverfahren berichtet wird. Dabei muss er die an ihm öffentlich geübte Kritik akzeptieren, solange es sich um eine Meinungsäußerung handelt.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 17.06.2010 - Az.: 16 U 239/09
Leitsatz:

1. Die DENIC haftet als Störer, wenn eine Domain offensichtlich die Rechte Dritter verletzt. Dies ist bei der Registrierung der Domain "regierung-oberfranken.de" durch ein in Panama ansässiges Unternehmen gegeben.
2. Zu einer Löschung ist die DENIC jedoch nicht schon deshalb verpflichtet, weil gegen den Admin-C ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Dies gilt nur bei einem Titel gegen den Domaininhaber selbst.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 27 O 630/09
Leitsatz:

Duldet jemand die jahrelange Nutzung von Fotos, auf denen er abgebildet ist, auch für Erotik-Webseiten, so liegt keine unberechtigte Veröffentlichung dieser Fotografien vor. Der Fotograf darf dann auch jedenfalls bei einem Volljährigen von der konkludenten Zustimmung der Verbreitung ausgehen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Abgebildete eine Einverständniserklärung abgegeben hat.