Urteile neu online gestellt
- Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 96 O 113/09
- Leitsatz:
Allein der Empfänger ungebetener Spam-Mails hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der entstandenen Schäden. Sämtliche Marktteilnehmer und Mitbewerber jedoch haben diesen Anspruch nicht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.05.2010 - Az.: 27 W (pat) 173/09
- Leitsatz:
Der Begriff "mobiLotto" ist für die Bereiche Computerprogramme, Werbung sowie Unterhaltung nicht als Marke eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher geht davon aus, dass es sich um mobiles Lotto-Spiel handelt und nicht um die Waren eines bestimmten Unternehmens.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.05.2010 - Az.: 6 U 205/09
- Leitsatz:
Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Waschmittelhersteller in der Werbung einen "Vorher-Nachher"-Vergleich von einem Wäschestück präsentiert, wobei das "Nachher"-Bild deutlich aufgehellt erscheint. Eine derartige Reklame ist nicht irreführend, da der Verbraucher gerade in der Werbung von Flecken-Entfernern mit einer solchen Darstellung rechnet.
- Amtsgericht Neumuenster, Urteil v. 18.03.2010 - Az.: 32 C 203/10
- Leitsatz:
Die Freigabe eines gesperrten Telefonanschlusses, der auf einem Pre-Selection-Vertrag basiert, kann grundsätzlich nur im Klageverfahren durchgesetzt werden, es sei denn, dem Anschlussinhaber drohen gravierende und existenzgefährdende Nachteile. Dann ist die sofortige Leistung, d.h. die Freischaltung, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich. Durch die Vorwahl anderer Anbieter kann der Anschluss jedoch noch genutzt werden, so dass keine weitergehenden Nachteile drohen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.01.2010 - Az.: I ZR 92/08
- Leitsatz:
Staatswappen und Symbole der ehemaligen "DDR" auf Kleidungsstücken werden von dem durchschnittlichen Verbraucher lediglich als dekoratives Element aufgefasst. Eine weitergehende Bedeutung oder einen Herkunftsnachweis wird er darin nicht erkennen.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 6 W 43/10
- Leitsatz:
Bei Kosmetika handelt es sich um Produkte, die grundsätzlich zur Rücksendung geeignet sind. Insofern ist die Klausel in den AGB von Fernabsatzverträgen, dass die Ware nur in unbenutztem Zustand rücknahmefähig ist, unwirksam.
- Amtsgericht Sangerhausen, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 1 C 76/09
- Leitsatz:
1. Ein Vertragsschluss kann auch durch die tatsächliche Inanspruchnahme angebotener Leistungen zustande kommen.
2. Eine solche Möglichkeit des Vertragsschlusses ergibt sich vor allem im Rahmen von alltäglichen Massendienstleistungen wie der Inanspruchnahme eines Telefonnetzes. - Amtsgericht Bonn, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 106 C 94/10
- Leitsatz:
Ein Vorgehen in Form einer einstweiligen Verfügung kann möglich sein, sofern schwere Nachteile für den Kläger drohen, die dessen Existenz gefährden können. Eine Existenzgefährdung ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn lediglich keine Möglichkeit zur Nutzung des Telefonanschlusses besteht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.06.2010 - Az.: 28 W (pat) 26/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "OfenFeta" genießt keinen Markenschutz. Für den Bereich Gemüse- und Milchprodukte ist der Begriff als Marke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2004 - Az.: 3 U 146/03
- Leitsatz:
Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Webhoster für ein Webhosting-Paket mit inkl. 10 GB Transfervolumen/Monat nicht unmittelbar im Angebot, sondern erst in der ausführlichen Beschreibung darauf hinweist, dass bei Überschreiten der Traffic-Grenzen weitere Kosten anfallen.

