Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2009 - Az.: 25 W (pat) 65/08
Leitsatz:

Der Begriff "Linuxwerkstatt" genießt mangels der erforderlichen Unterscheidungskraft für die Bereiche Serveradministration und E-Mail-Dienste keinen Markenschutz. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin einen Anbieter, der sich auf das Betriebssystem Linux spezialisiert hat.

Landgericht Koeln, Urteil v. 16.06.2010 - Az.: 28 O 318/10
Leitsatz:

Die Verbreitung von Bildern, auf denen der Moderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu sehen ist, über diverse Zeitschriften und Internetseiten ist rechtswidrig. Die Veröffentlichung ist aufgrund der fehlenden Einwilligung Kachelmanns und mangels Vorliegen eines zeitgeschichtlichen Ereignisses nicht rechtmäßig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 178/08
Leitsatz:

Der Hersteller des Computerspiels "Half-Life 2" kann die Nutzung von der Zuweisung einer Steam-Kennung abhängig machen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 06.07.2010 - Az.: I-20 U 8/10
Leitsatz:

RapidShare haftet nicht als Störer für das urheberrechtswidrige Verhalten Dritter. Eine gezielte Überprüfung und eine Vorabprüfungspflicht lässt sich aufgrund des Personalaufwandes und aus finanzieller Sicht in der alltäglichen Praxis nicht realisieren. Daher kommt eine Haftung erst ab Kenntnis in Betracht.

Landgericht Bochum, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: I-13 O 217/09
Leitsatz:

Es ist von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten auszugehen, wenn sachbeherrschendes Motiv nicht der faire Wettbewerb ist, sondern lediglich die Geltendmachung von Gebühren.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.01.2010 - Az.: I ZR 88/08
Leitsatz:

Die Benutzung des Opel-Emblems, einem als Blitz geformten Zeichen, auf einem Modellspielzeugauto verletzt nicht die Markenrechte von Opel. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin keinen Hinweis auf die Herkunft des mit dem Zeichen versehen Modellautos, sondern wird das Opel-Blitz-Zeichen nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit sehen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 125/09
Leitsatz:

Michael Ballack muss es hinnehmen und kann keine Lizenzgebühren verlangen, wenn sein Name in satirischer Weise in der Reklame einer Privatbank verwendet wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werbung sich mit einem aktuellen und sachlichen Thema auseinandersetzt und der Werbe- und Imagewert des Spielers Michael Ballack nicht ausgenutzt wird.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 17 O 341/09
Leitsatz:

Wird eine E-Mail, die ursprünglich auf einer privaten Mailing-Liste gepostet wurde und daher nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich war, veröffentlicht, so liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Absenders vor. Dies gilt vor allem dann, wenn die E-Mail in einem verfälschten und polemischen Kontext wiedergegeben wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.05.2010 - Az.: I-4 U 14/10
Leitsatz:

Ein redaktioneller Beitrag, der sich mit einer zweifelhaften technischen Neuerung im KFZ-Bereich auseinandersetzt und kritisch darüber berichtet, löst keine Schadensersatzzahlung aus. Dies gilt zumindest dann, wenn der Gesamtcharakter des Presseartikels überwiegend den Sicherheitsaspekt beleuchtet und die Kaufentscheidung der Verbraucher nicht beeinflusst.

Landgericht Essen, Urteil v. 11.11.2009 - Az.: 44 O 96/09
Leitsatz:

Hat der TÜV ein Unternehmen, welches Nachhilfe-Leistungen anbietet, lediglich auf seine internen Unternehmensabläufe und auf das Qualitätsmanagement überprüft, darf dieses Unternehmen nicht mit der Aussage "TÜV-geprüfte Nachhilfe" werben. Die Reklame ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Verbraucher annimmt, dass die Nachhilfe-Dienstleistung selbst TÜV-geprüft ist.