Urteile neu online gestellt
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 128/08
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines TV-Werbe-Jingles im Internet ist ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers unzulässig. Wird vertraglich als gemeinsamer Zweck nur die TV-Ausstrahlung vereinbart, ist die Internet-Nutzung nicht davon umfasst.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 23.03.2010 - Az.: I-4 U 175/09
- Leitsatz:
Die Marke "Pelikan" und die Marke "Musikschule Pelikan", welche u.a. für den Bereich Lehrmittel eingetragen sind, sind nicht verwechslungsfähig. Entscheidend ist, ob zwischen dem Warenbereich "Lehrmittel" und dem Dienstleistungsbereich "Musikschule" eine Ähnlichkeit besteht, was im vorliegenden Fall zu verneinen ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.06.2010 - Az.: 27 W (pat) 259/09
- Leitsatz:
Die Wort-Bild-Marken "Lisa Live" und "L1ve", welche u.a. für die Bereiche Tonträger, Druckerzeugnisse und Rundfunksendungen eingetragen sind, besteht keine Verwechslungsgefahr. Nicht nur klanglich, sondern vor allem auch grafisch bestehen zwischen den Marken Unterschiede, was vor allem an der Ziffer "1" in der Marke "L1ve" liegt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: 28 O 229/09
- Leitsatz:
Die Einräumung der Nutzungsrechte hinsichtlich einer Vielzahl von Werbeaufnahmen für eine Hotel-Webseite richtet sich danach, was die Parteien vereinbart haben. Liegt keine explizite schriftliche Regelung vor, wird anhand des Vertragszweckes entschieden. Das Hotel kann die Bilder danach nicht ohne weiteres an einen Verlag weitergeben, der die Fotos für einen Innenarchitektur-Bildband nutzt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 211/10
- Leitsatz:
Die Rubrik "Abmahnwarner" auf einer Internetseite darf den Namen von einem Rechtsanwalt und dessen Mandanten benennen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anwalt tatsächlich Abmahnungen ausgesprochen hat. Der Ausdruck "Abmahnwarner" fällt unter den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, da hiermit lediglich eine Rechtsauffassung dargestellt wird.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.07.2010 - Az.: 28 W (pat) 83/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Dynamic" ist als Marke für die Bereiche Waren-Präsentation und Baumaterial nicht eintragbar. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da es sich um eine in der Werbung allgemeinübliche Bezeichnung handle, die eine besondere Energie aufzeigen soll.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 4 U 32/10
- Leitsatz:
Die Online-Werbung mit den Worten "Bei Online-Bestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert" ist wettbewerbswidrig, wenn der Unternehmer den Kunden nicht darauf hinweist, dass ein Mindermengenzuschlag anfällt, wenn die Bestellung unter 50,- EUR netto liegt.
- Oberlandesgericht Zweibruecken, Beschluss v. 07.06.2010 - Az.: 4 W 53/10
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Fotos in einem Presseartikel ist nicht rechtsverletzend, wenn die darauf abgebildete Person nicht erkennbar ist. Selbst bei der Annahme einer Erkennbarkeit liegt keine Rechtsverletzung und damit kein Unterlassungsanspruch vor, wenn das Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 15 O 79/09
- Leitsatz:
Liegt zwischen zwei ausländischen Parteien eine gerichtliche Zuständigkeitsvereinbarung vor, die besagt, dass Rechtsstreitigkeiten vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden, so kann der Übertragungsanspruch einer "com"-Domain in Deutschland mittels Klage durchgesetzt werden.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 111 C 33/10
- Leitsatz:
In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer "Kuh-Charity-Party" verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.

