Urteile neu online gestellt

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 27 O 186/10
Leitsatz:

Prinzessin Caroline von Monaco muss es nicht hinnehmen, dass die Presse Bilder von ihr und ihren Kindern aus dem Skiurlaub veröffentlicht. Der Urlaub betrifft die Privatsphäre, an deren Berichterstattung kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Dies gilt auch dann, wenn in der Presse zeitgleich darüber spekuliert wird, ob ihr Ehemann Prinz Ernst August sie betrogen hat.

Landgericht Hannover, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 18 O 113/09
Leitsatz:

Telefonwerbung kann dann rechtmäßig sein, wenn eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Davon ist noch nicht auszugehen, wenn der Anruf lediglich eine allgemeine Sachbezogenheit aufweist. Es muss ein konkreter und aus dem Interessensbereich des Angerufenen herzuleitender Grund vorliegen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - Az.: 1 Ws 371/10
Leitsatz:

Das Anpingen, d.h. das kurzzeitige Anwählen, durch das höchstens ein einmaliges Klingeln beim Angerufenen verursacht wird, und das Hinterlassen einer gleichzeitigen Mehrwertdienste-Nummer kann zur Strafbarkeit wegen Betruges führen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 403/10
Leitsatz:

Der Presse ist es grundsätzlich gestattet über Straftaten zu berichten, da diese Teil des Zeitgeschehens sind und somit ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse besteht. Ein TV-Moderator muss es allerdings nicht hinnehmen, dass die Aussagen über seine sexuellen Vorlieben, obwohl sie möglicherweise wahr sind, veröffentlicht werden. Im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung kann dies eine besondere Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung nach sich ziehen.

Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 118 C 10105/09
Leitsatz:

Die Ankündigung einer Schufa-Meldung ist rechtswidrig, wenn es sich um unberechtigte Forderungen handelt und die Drohung nur dazu dient, Druck auszuüben. Das Schufa-System schützt die Wirtschaftsteilnehmer vor zahlungsunwilligen Schuldnern, nicht aber die Durchsetzung möglicherweise unberechtigter Ansprüche.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.06.2010 - Az.: U (K) 1607/10
Leitsatz:

Die Sparkasse darf VISA-Fremdkunden nicht den Zugang zu den Geldautomaten verweigern. Dies stellt eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, da nur die Kreditkarteninhaber einiger weniger Banken ausgeschlossen wurden, nicht aber alle im Geschäftsgebiet tätigen Banken.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 29.07.2010 - Az.: C-214/09
Leitsatz:

Die amerikanische Brauerei Anheuser Busch hat keinen Anspruch auf Markeneintragung des Begriffs "Budweiser" für Bier und alkoholhaltige Malzgetränke. Grund dafür sind die älteren Markenrechte einer tschechischen Brauerei.

Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 03.04.2007 - Az.: 22 Ds Js 6909/06
Leitsatz:

Wer den ungesicherten Zugang eines WLAN-Netzes und die dort eingerichtete Flatrate nutzt, um ohne Einwilligung im Internet zu surfen, macht sich strafbar.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.08.2010 - Az.: 5 U 82/08
Leitsatz:

Der Einsatz von Prozessfinanzierern bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen abgemahnt wird, das Kosten- und Verlustrisiko dem Abmahner vollständig abgenommen wird und der Prozessfinanzierer und der Rechtsanwalt fortlaufend zusammenarbeiten.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.08.2010 - Az.: 5 W 175/10
Leitsatz:

Ein Fremdsprachenfernkurs darf mit den Worten "Der beste Powerkurs aller Zeiten" beworben werden. Darin ist keine irreführende Alleinstellungsbehauptung zu sehen, weil der durchschnittliche Verbraucher darin eine reklamehafte Übertreibung sieht und nicht annimmt, dass die anderen Anbieter aus diesem Bereich per se schlechtere Kurse anbieten.