Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.07.2010 - Az.: 7 U 6/10
Leitsatz:

Eine in Deutschland bekannte Sportreporterin muss es nicht hinnehmen, dass die Presse detailliert über die Folgen einer schweren Operation berichtet und die enorme körperliche Beeinträchtigung der Reporterin als Folge des künstlichen Komas beschreibt. Hierin ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen.

Amtsgericht Ruesselsheim, Urteil v. 08.01.2010 - Az.: 3 C 1097/09
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsunternehmen hat keinen Anspruch darauf, Beträge einer bereits verstorbenen Telefonanschlussinhaberin einzuziehen. Dies gilt umso mehr, wenn der Testamentsvollstrecker bereits zuvor den Telefonanschluss gekündigt hat.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 21.07.2010 - Az.: 13 B 665/10
Leitsatz:

Die Höchstzahl der von der Bundesnetzagentur an einen Unternehmensverbund zuteilbaren Auskunftsnummern für Vermittlungsdienste ist auf sieben beschränkt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 03.06.2010 - Az.: 1 U 6/10
Leitsatz:

Es handelt sich bei der Werbung mit dem Siegel "Tiergerechte Haltung" auf einem Eierkarton um eine wettbewerbswidrige Aussage mit Selbstverständlichkeiten. Der Verbraucher nimmt fälschlicherweise an, dass höhere Anforderungen an die Haltungsform gestellt werden, als gesetzlich vorgeschrieben.

Landesarbeitsgericht Stuttgart, Urteil v. 10.02.2010 - Az.: 2 Sa 59/09
Leitsatz:

Die von einem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber im Internet getätigten Aussagen "Menschenverachtende Jagd auf Kranke" und "Verschärfte Ausbeutung" sind von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Damit verletzt er seine arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflichten nicht.

Landgericht Bochum, Urteil v. 02.02.2010 - Az.: 17 O 159/09
Leitsatz:

Ein überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung führt nicht zwingend zur Rechtsmissbräuchlichkeit. Dasselbe gilt für die gleichzeitige Geltendmachung von Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 25.03.2010 - Az.: 3 HK O 9663/09
Leitsatz:

1. Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz müssen auf der eigenen Webseite nicht zwingend abrufbar sein. Es ist ausreichend, dass diese durch eine Verlinkung auf eine andere Webseite abrufbar sind.
2. Ein Rechtsanwalt handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn die zwingende berufsrechtliche Angabe auf der Webseite in Form der Verlinkung auf die Webpräsenz der Rechtsanwaltskammer erfolgt. Damit genügt er den gesetzlichen Bestimmung der Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.08.2010 - Az.: 11 HK O 11365/10
Leitsatz:

Eine umfangreiche Abmahnungstätigkeit, die nur darauf abzielt Gebühren zu generieren, kann missbräuchlich sein. Davon ist auszugehen, wenn in einem Jahr über 1.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, ohne dass bei Ausbleiben der Unterwerfung eine gerichtliche Klärung erfolgt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 - Az.: IV-4 RBs 25/10
Leitsatz:

Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße von 200,- EUR führen.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 15.01.2010 - Az.: 3-11 O 161/09
Leitsatz:

Ohne die Zustimmung der Volkswagen AG darf ein Kalender mit der Abbildung eines VW-Busses nicht vertrieben werden. Andernfalls liegt eine rechtswidrige markenmäßige Benutzung vor.