Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.07.2010 - Az.: 25 W (pat) 146/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Heimwerker Europameisterschaft" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für die Bereiche Lebensmittel und Computerspiele eintragbar. Ein betrieblicher Herkunftsnachweis ist in der Bezeichnung nicht zu erkennen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 33 W (pat) 65/09
Leitsatz:

Die Wortfolge "keep the change" ist für die Bereiche Dienstleistungen im Bankgeschäft und Finanzwesen als Marke eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft liegt vor, da die Übersetzung in die deutsche Sprache großen Interpretationsspielraum lässt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 188/09
Leitsatz:

Die Marke "Klassik4Kids" ist mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher wird die Bezeichnung als "Klassik für Kinder" verstehen, darin jedoch keinen Herkunftsnachweis erkennen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.06.2010 - Az.: 26 W (pat) 106/09
Leitsatz:

Der Begriff "Schampaqua" verstößt nicht gegen die markenrechtlich geschützte Bezeichnung "Champagner". Dies liegt vor allem daran, dass die Endung "Aqua" bei jedem durchschnittlichen Verbraucher die Assoziation weckt, dass es sich um ein nicht alkoholisches Getränk handelt.

Amtsgericht Donaueschingen, Urteil v. 10.06.2010 - Az.: 11 C 81/10
Leitsatz:

Einem Handwerksbetrieb ist es erlaubt, Fotografien aus den Wohnungen seiner Kunden zu Werbezwecken auf die Homepage zu stellen. Er verstößt damit nicht gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kunden, wenn nicht erkennbar ist, um welche Person und Wohnung es sich handelt. Den Bildern fehlt es aufgrund mangelnder künstlerischer Qualität des Motivs auch am urheberrechtlichen Schutz.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.06.2010 - Az.: KZR 31/08
Leitsatz:

Der Mobilfunkanbieter E-Plus muss es nicht hinnehmen, dass der Einsatz seiner eigenen SIM-Karten in GSM-Gateways, d.h. in kommerziellen Vermittlungsdiensten, erfolgt. Dies gilt zumindest dann, wenn E-Plus sich an die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Bedingungen hinsichtlich der Zugangsregulierung und der Verbindungsentgelte hält. E-Plus steht zumindest ein finanzieller Ausgleich zu.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.03.2010 - Az.: 5 U 66/09
Leitsatz:

Die pauschale Honorarregelung in den AGB eines großen Verlages gegenüber freien Journalisten ist nur dann wirksam, wenn eine angemessene Beteiligung an dem Gesamtertrag der Nutzungen gewährleistet ist. Von einer angemessenen Vergütung ist allerdings nicht auszugehen, wenn weitergehende Zahlungen von einer individuellen Absprache abhängig sind.

Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 857/09
Leitsatz:

Der Musiker Sido muss der Moderatorin und Verlobten von Oliver Pocher, Sandy Meyer-Wölden, keinen Schadensersatz zahlen. Die Äußerung "Olle Crackbraut" verletzt zwar die Persönlichkeitsrechte von Sandy Meyer-Wölden, nicht jedoch in einem Umfang, der eine Summe in Höhe der geforderten 25.000,- EUR rechtfertigt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 28.04.2010 - Az.: 9 O 19410/09
Leitsatz:

Das Lexikon Brockhaus darf zur Illustration des Covers und eines Beitrags das Foto von Mario Adorf ohne dessen Einwilligung nutzen. Ein Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch steht dem Schauspieler nicht zu.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 28.05.2009 - Az.: 7 O 17548/08
Leitsatz:

Ein Hersteller von Receivern, welcher Kooperationspartner von Premiere ist, verstößt nicht gegen das Vertragsstrafeversprechen, selbst oder durch dritte Unternehmen Umgehungsvorrichtungen zum Schwarzsehen des Programms herzustellen. Es gibt keinen Anlass, die gesetzliche Haftung aufgrund vertraglicher Regelung auszuweiten.