Urteile neu online gestellt
- Landgericht Bonn, Urteil v. 14.09.2010 - Az.: 8 S 52/10
- Leitsatz:
Die Verweigerung der Telekom, ursprünglich unbefristete Telefonkarten nicht umzutauschen, ist unzulässig.
- Amtsgericht Bremen, Urteil v. 23.08.2010 - Az.: 42 C 43/10
- Leitsatz:
Grundstückseigentümer dürfen GEZ-Mitarbeiter vom unangemeldeten Betreten des Grundstücks abhalten und ein Hausverbot aussprechen. Andernfalls besteht die Gefahr des Eingriffs in die geschützte Privatsphäre der Eigentümer. Der GEZ stehen keine weitergehenden als die im Rundfunkstaatsvertrag zustehenden Auskunftsrechte zu.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 154/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen kann irreführend sein, da der durchschnittliche Verbraucher dadurch den Eindruck erhält, dass die Bundesrepublik Deutschland Mehrheitsgesellschafter ist und das Unternehmen daher über unbeschränkte Bonität und Insolvenzfestigkeit verfügt. Ist das nicht der Fall, ist die Verwendung "Bundesdruckerei" rechtswidrig.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: I-13 O 94/10
- Leitsatz:
Die Online-Werbung mit dem Slogan "zu günstigsten Top-Preisen" stellt keine wettbewerbswidrige Alleinstellungsberühmung dar. Es handelt sich um eine Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Reklame auf einer "eu"-Top-Level-Domain geschaltet wurde.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 255/09
- Leitsatz:
Die Wiedergabe einer Fotoserie über eine Kunst-Aktion im TV ist ohne die Einwilligung des Urhebers nicht zulässig. Dabei ist nicht der Fotograf, welcher das Kunst-Happening fotografiert hat, als Urheber anzusehen, sondern derjenige, welcher die schöpferischen Beiträge geleistet hat.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 96/10
- Leitsatz:
Einer Comic-Zeichnung einer in Latex gekleideter und gefesselter sowie geknebelter Frau kommt kein Markenschutz zu. Marken mit einem Personen als Opfer zeigenden Inhalt können keinen staatlichen Schutz erfahren und sind daher nicht markenfähig.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 6 U 3422/10
- Leitsatz:
Das Impressum eines eBay-Angebotes muss zwar die juristische Person, die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten beinhalten. Es ist dabei aber nicht notwendig, dass ausführliche Angaben der Komplementärin als gesetzliche Vertreterin gemacht werden müssen. Es genügt, dass eine natürliche Person angegeben ist, welche die juristische Person rechtsgeschäftlich vertritt.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.09.2010 - Az.: I-20 U 41/09
- Leitsatz:
Der Inhaber der Gemeinschaftsbildmarke "xt:Commerce" kann Dritte von der Nutzung der Bezeichnung ausschließen. Die GPL ist lediglich eine urheberrechtliche Nutzungslizenz und gibt kein Recht, den markenrechtlich geschützten Begriff zu vertreiben.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: I-4 U 52/10
- Leitsatz:
Ein Reiseveranstalter darf einen zunächst auf bestimmte Reisen gewährten Rabatt verlängern. Darin ist kein unsachlicher Einfluss durch übertriebenes Anlocken der Kunden zu sehen. Das Verhalten ist daher auch nicht als wettbewerbswidrige Irreführung zu qualifizieren.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 51/10
- Leitsatz:
Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses haftet als Störer für die Urheberrechtsverletzungen Dritter. Dies gilt vor allem dann, wenn der Internet-Zugang nicht ausreichend gesichert ist. Der Anschlussinhaber muss dafür Sorge tragen, dass Rechtsverletzungen so gut wie möglich verhindert werden.

