Urteile neu online gestellt

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 2-18 O 242/08
Leitsatz:

Die nachfolgenden Klauseln im Fernabsatzrecht sind unwirksam und benachteiligen den Kunden in unangemessener Weise:





"Versand normalerweise in 2 Tagen"
"Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben."

Oberlandesgericht Saarbruecken, Urteil v. 02.08.2010 - Az.: 5 U 492/09
Leitsatz:

Ein nur durch leichte Fahrlässigkeit verursachtes Foul in einem Fußballspiel der Altherren führt nicht dazu, dass der Spieler Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann. Eine derartige Haftung kommt nur in Betracht, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerwiegendem Maße verletzt worden ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.06.2010 - Az.: 27 O 59/10
Leitsatz:

Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen in einer Zeitung, wenn das Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Davon ist nicht auszugehen, wenn in dem Zeitungsartikel darüber berichtet wird, dass der Betroffene Rechtstreitigkeiten führt und ein Vergleichsangebot von der Gegenseite nicht angenommen wurde. Dies gilt auch, wenn der Artikel unwahre Behauptungen enthält.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.06.2010 - Az.: 27 W (pat) 32/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Neue Post" genießt Wort-Bild-Markenschutz für die Bereiche Meinungsforschung, Spielzeug, Datenträger und Unterhaltung. In der Gesamtschau der einzelnen grafischen Elemente weist das Kennzeichen eine hohe Komplexität auf, so dass von einer ausreichenden Unterscheidungskraft auszugehen ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: 416 O 108/10
Leitsatz:

Der Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" stellt keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. Der Kunde geht nicht davon aus, dass nur ein einziges Produkt beworben wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 83/10
Leitsatz:

Der Begriff "speedfitness" genießt für die Bereiche Gesundheits- und Freizeitclubs Markenschutz. Es liegt trotz einfacher Übersetzung aus dem Englischen kein unmittelbar beschreibender Hinweis vor.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.09.2010 - Az.: VIII ZR 61/09
Leitsatz:

Die Werbung mit der Angabe "Vorführwagen" enthält keine bestimmte Aussage zu dem Alter eines Fahrzeugs. Allein diese Bezeichnung lässt keinen Rückschluss darauf, wie alt ein Auto tatsächlich ist. Es bedeutet nur, dass der Wagen zur Besichtigung und zum Probefahren genutzt wurde.

Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.09.2010 - Az.: 14 Qs 60/10
Leitsatz:

Beamten, die eine "Steuersünder-CD" ankaufen, machen sich nicht wegen Hehlerei oder der Teilnahme an einem Geheimnisverrat strafbar. Die Finanzverwaltung darf das Datenmaterial verwenden, da kein Beweisverwertungsverbot vorliegt. Dies wäre nur der Fall bei extrem menschenrechtswidriger Beweisbeschaffung.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.04.2010 - Az.: III ZR 218/09
Leitsatz:

Wird die Bestellung in die eigene Wohnung durch ein Partnervermittlungsunternehmen provoziert und wird der Kunde dort mit der Vertragsunterzeichnung überrascht bzw. überrumpelt, hat der Kunde ein Haustür-Widerrufsrecht.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 2 U 1388/09
Leitsatz:

Eine Klausel im Webhosting- und Internetnutzungsvertrag, wonach die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung als erteilt gilt, sofern dieser innerhalb von vier Wochen nicht widerspricht, ist unwirksam. Denn der Kunde läuft dadurch Gefahr, dass wesentliche Vertragsbestandteile zu seinen Ungunsten umgestaltet werden.