Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 5 U 9/09
- Leitsatz:
Sevenload ist für die urheberrechtlichen Verletzungen seiner User erst ab Kenntnis verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Portal insgesamt so ausgestaltet ist, dass der Betreiber sich die hochgeladenen Inhalte nicht zu Eigen macht.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 10.11.2010 - Az.: 4 U 96/10
- Leitsatz:
Eine E-Mail, die ursprünglich nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich war, weil sie nur an eine private Mailingliste versendet wurde, stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn ein Dritter diese Mail im Internet veröffentlicht. Die Rechtsverletzung kann aber gerechtfertigt sein, wenn der Absender der E-Mail seit Jahren öffentlich und kritisch über den Inhalt der E-Mail, welcher das Thema Gesundheitsschutz und Impfungen betrifft, berichtet. In diesem Fall ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit größer einzustufen als die privaten Belange des Absenders.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 11.11.2010 - Az.: 6 W 182/10
- Leitsatz:
Verbreitet jemand einen aktuellen Kinofilm zwei Wochen nach offizieller Filmveröffentlichung im Internet, so stellt dieser Upload eine Rechtsverletzung dar, die das gewerbliche Ausmaß erreicht. Die Verwendung der Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über Namen und Anschrift derjenigen Nutzer, denen zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt war, ist zulässig.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 39/08
- Leitsatz:
Eine Urheberrechtsverletzung kann dann vorliegen, wenn ein Webseitenbetreiber den Zugriff auf die Online-Inhalte ausdrücklich durch Schutzmaßnahmen beschränkt und ein Dritter diese durch Setzen eines Hyperlinks bewusst umgeht.
- Landgericht Oldenburg, Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 5 T 764/10
- Leitsatz:
Die Klage auf eine Vertragsstrafe, welche eine urheberrechtliche Unterlassung zum Gegenstand hat, stellt eine Fortsetzung der urheberrechtlichen Streitigkeit dar.
- Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 10 C 692/09
- Leitsatz:
Folgende, von einem Telekommunikationsunternehmen verwendete AGB-Klausel, ist unwirksam:
"Preise, die durch eine unbefugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat."
Der Kunde wird auf unangemessene Weise benachteiligt, weil die gesamte Missbrauchshaftung, auch für unverschuldete Fälle, auf ihn abgewälzt wird. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.06.2010 - Az.: 3 U 125/09
- Leitsatz:
Die Einleitung "Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht" für Widerrufsbelehrungen ist zulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Anschluß die Mustervorlage eines Widerrufstextes verwendet wird.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.09.2010 - Az.: I-20 U 171/02
- Leitsatz:
Wirbt ein Elektronikmarkt mit einem hochwertigen Elektronikprodukt, so muss er in der Reklame darauf hinweisen, wenn es sich um ein Auslaufmodell handelt. Andernfalls liegt ein wettbewerbswidriges Handeln vor.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 174/10
- Leitsatz:
Für die Bezeichnung "TIP der Woche" besteht Wort-Bild-Markenschutz. Es liegt die erforderliche Unterscheidungskraft vor. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin die Bedeutung "Ratschlag der Woche".
- Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: 30 C 2598/08-25
- Leitsatz:
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Dritte, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat, zu überwachen. Eine Pflicht hierzu besteht nur, wenn der Nutzer Anhaltspunkte dafür liefert, dass die Gefahr einer Rechtverletzung besteht.

