Urteile neu online gestellt
- Landgericht Bochum, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: I-13 O 94/10
- Leitsatz:
Es liegt keine wettbewerbswidrige Alleinstellungsbehauptung vor, wenn ein Unternehmen im Internet mit folgenden Worten für seine Produkte wirbt:
"Nagelkosmetik zu Top Preisen".
Der durchschnittliche Kunde erkennt, dass es sich um in der Werbung gebräuchliche Anpreisung handelt, die nicht den Eindruck erwecken will, das günstigste Produkt am Markt zu sein. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 2-06 O 167/10
- Leitsatz:
Grundsätzlich ist es Gebietskörperschaften gestattet, Namensrechte in Anspruch zu nehmen. Ein Namensschutz für die Domain "rheingau.de" besteht jedoch nicht, da hierin nur ein Hinweis auf den geografischen und kulturellen Raum Rheingau zu sehen ist. Eine Gebietskörperschaft steht hier nicht hinter, so dass lediglich ein beschreibender Sinngehalt im Vordergrund steht.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.10.2010 - Az.: 12 O 309/10
- Leitsatz:
Die Ausstrahlung eines TV-Interviews ist auch dann unzulässig, wenn der Interviewte zunächst in die Aufnahmen eingewilligt hatte, sein Einverständnis dann aber später widerrief. Denn eine zunächst erteilte Einwilligung kann widerrufen werden, wenn die Verletzung allgemeiner persönlicher Rechte der Ausstrahlung entgegensteht.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 99/08
- Leitsatz:
Eine an die Allgemeinheit gerichtete Online-Werbung für Gebrauchtfahrzeuge ist dann irreführend und wettbewerbswidrig, wenn die Angabe zur Umsatzsteuer fehlt. Die Vorschriften zur Preisangabenverordnung sehen vor, dass ein Internet-Angebot den Endpreis enthält. Der KFZ-Händler kann sich nicht darauf berufen, dass das Angebot sich eigentlich nicht an Privatkunden richtet.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.10.2010 - Az.: 7 U 103/09
- Leitsatz:
Wird auf einer Online-Auktionsplattform eine fehlerhafte Urheberbezeichnung genannt und mit diesem bekannten Künstlernamen für das Kunstwerk geworben, kann der Künstler 3.000.- EUR Vertragsstrafe verlangen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2010 - Az.: 324 O 194/10
- Leitsatz:
Der Alterbundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch gegenüber der Hamburger Zeitung "Morgenpost am Sonntag" auf Richtigstellung in Bezug auf die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen Bischöfin Käßmann und seine angebliche Begleitung dieser. Eine derartige Berichterstattung mindert ihn nicht in seinem Ansehen und lässt vor allem keinen Rückschluss zu, dass er angeblich ein mehr als freundschaftliches Verhältnis zu der Bischöfin pflegt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.09.2010 - Az.: 26 W (pat) 112/09
- Leitsatz:
Der Begriff "easy.TV" ist als Marke für die Bereiche Wiedergabe- und Aufzeichnungsgeräte von Ton, Sprache und Bild sowie Daten nicht eintragungsfähig. Der Markenschutz ist der Bezeichnung zu versagen, da die einzelnen Wortelemente mittlerweile zum deutschen Wortschatz gehören und ein allgemein beschreibender Sinngehalt im Vordergrund steht.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 13.10.2010 - Az.: 9 U 518/10
- Leitsatz:
Die Online-Werbung für einen Vorführwagen unterliegt nicht denselben Voraussetzungen wie die Reklame für einen Neuwagen. Daher ist auch nicht von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn die für Neuwagen vorgeschriebenen Informationen zum CO2-Ausstoß nicht angegeben werden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 287/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Change-Yoga" unterliegt dem Markenschutz. Für die Bereiche Unterhaltung, Sport und Gesundheit liegt die notwendige Unterscheidungskraft vor.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 38/10
- Leitsatz:
Für die Bereiche Unterhaltung, kulturelle Veranstaltungen und Ausbildung ist die Wortfolge "The Kids want Techno" nicht markenfähig. Für den durchschnittlichen Verbraucher steht der unmittelbar beschreibende Sinngehalt im Vordergrund, da ohne weiteres ein themenbezogener Sachhinweis zur Musikrichtung Techno verstanden wird.

