Urteile neu online gestellt

Landgericht Kassel, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 1 O 772/10
Leitsatz:

Die Höhe des Schadensersatzes bei einer Urheberrechtsverletzung berechnet sich nicht immer zwingend anhand der Empfehlungen für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Dies gilt vor allem dann, wenn der Rechteinhaber Lizenzverträge mit Dritten abschließt, in denen eine reguläre Vergütung vereinbart wurde. Diese Vergütung kann für die Schadensberechnung zugrunde gelegt werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.03.2010 - Az.: I ZR 27/08
Leitsatz:

Wechselt ein Mitarbeiter zu einem anderen Unternehmen und informiert seine vorherigen Kunden über diesen Unternehmenswechsel, so ist darin nicht zwingend ein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Dies gilt immer dann, wenn der Anrufer eine mutmaßliche Einwilligung annehmen darf, weil aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse an der Telefonwerbung vermutet wird.

Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 20.09.2010 - Az.: 13 Ls 171 Js 13423/08
Leitsatz:

Wird ein Handy mittels Flasher manipuliert und so eine ursprünglich vorhandene SIM-Lock-Sperre aufgehoben, so stellt dies eine strafbare Datenveränderung dar. Durch das Entfernen der Sperre wird der Eindruck erweckt, dass die SIM-Lock-Sperre ordnungsgemäß durch den Provider entfernt wurde.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 416 O 78/10
Leitsatz:

Tankstellenbetreibern ist es nicht gestattet, Minderjährigen alkoholhaltige Getränke zu verkaufen. Der Nachweis hierüber darf durch den Einsatz minderjähriger Testkäufer erfolgen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.10.2010 - Az.: 325 O 85/10
Leitsatz:

Wird auf einem Online-Video-Portal Kritik über ein Fernsehformat geäußert, in dem es um Gewinnspiele und die umstrittene Durchführung derer ging, muss diese von dem Produzenten der TV-Sendung hingenommen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um wahrheitsgemäße Aussagen handelt. Eine Beleidigung oder Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts liegt darin nicht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.10.2010 - Az.: 308 O 78/10
Leitsatz:

Der Abdruck einer Reportage, die ein Autor für eine Zeitung angefertigt hatte, ist rechtswidrig, wenn die Bearbeitung durch die Zeitungsredaktion ohne Einwilligung erfolgt. Denn wird das Werk fast ohne eine Veränderung übernommen, liegt eine unfreie Bearbeitung vor, so dass der Text keine eigenpersönliche Art erlangt hat.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.08.2010 - Az.: 3 U 118/08
Leitsatz:

Wirbt eine Fluglinie mit einem bestimmten Preis für einen Flug und erklärt, dass dieser Preis "inklusive Steuern und Gebühren" ist, ohne die Angabe tatsächlich anfallender Gepäckgebühren zu tätigen, ist die Reklame rechtswidrig. Der Kunde wird mit dieser Werbung in unzulässiger Weise in die Irre geführt.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 14.09.2010 - Az.: 1 BvR 1504/10
Leitsatz:

Wird eine Verfassungsbeschwerde aufgrund eines Streits über den Schutz und die Verwendung von geschützten Marken zur Fußballweltmeisterschaft auf die wettbewerbsrechtliche Generalklausel gestützt, so muss in der Begründung konkret erklärt werden, warum die Generalklausel über das Markenrecht und die Spezialtatbestände des Wettbewerbsrechts hinaus Anwendung findet.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 21.04.2006 - Az.: 6 U 145/05
Leitsatz:

1. Ein deutsches Gericht ist zuständig und deutsches Recht findet Anwendung, wenn sich eine Webseite auch an den deutschen Teilnehmerkreis wendet. Dies ist dann der Fall, wenn der Webauftritt in deutscher Sprache gehalten ist und den Interessenten für die Zahlungen der Wetteinsätze ein Konto eines deutschen Bankinstitutes genannt wird.
2. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder beworben werden. Aus dem "Gambelli"-Urteil des EuGH ergibt sich keine Änderung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.10.2010 - Az.: 27 W (pat) 216/09
Leitsatz:

Der Begriff "Pornotube" ist als Marke für den Bereich Unterhaltung eintragbar. Die Bezeichnung ist unterscheidungskräftig, da der durchschnittliche Verbraucher keinen beschreibenden Begriffsinhalt erkennt.