Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 09.01.2010 - Az.: 2 U 330/10
Leitsatz:

Unabhängig von der geltend gemachten Höhe eines Vertragsstrafeanspruchs, der aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung beruht, ist das Landgericht zuständig. Grund dafür ist, dass die Amtsgerichte bei der Bearbeitung der UWG-Angelegenheiten vor zu großer Arbeitsbelastung geschont werden sollen. Zudem entsteht so eine inhaltliche Zusammenlegung mit anderen Zuständigkeitsvorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: I-4 U 91/10
Leitsatz:

Der markenrechtlich geschützte Begriff "Point" wird durch die Nutzung des Unternehmenskennzeichens "Werbepoint" nicht verletzt. Ein produktbezogener Hinweis kann darin nicht gesehen werden, da der Zusatz "point" sich hauptsächlich auf den Unternehmensstandort bezieht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.10.2010 - Az.: 27 W (pat) 207/09
Leitsatz:

Die Wortkombination "after-work-party" ist für die Bereiche Veranstaltung von Events, Marketing und Organisation als Marke nicht eintragbar. Der Bezeichnung fehlt die notwendige Unterscheidungskraft, weil der durchschnittliche Verbraucher die Bezeichnung ohne weiteres mit "Party nach der Arbeit" übersetzen wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.10.2010 - Az.: 25 W (pat) 44/10
Leitsatz:

Für die Bezeichnung "Wach auf" besteht für die Bereiche Kakao, Tee und alkoholische Getränke kein Markenschutz. Es handelt sich dabei um eine allgemein übliche Aufforderung, die in anpreisender Weise die Eigenschaften der angemeldeten Waren beschreibt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.10.2010 - Az.: 33 W (pat) 137/09
Leitsatz:

Bei der Bezeichnung "National-Bank" handelt es sich um einen nicht unterscheidungsfähigen Begriff, der für die Bereiche Versicherungswesen und Rechtsberatung keinen Markenschutz genießt. Es ist kein neuer, individueller Markenname, vielmehr wird das Kennzeichen schon seit vielen Jahren in Deutschland als Gattungsbegriff genutzt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 12.04.2006 - Az.: 5 U 169/05
Leitsatz:

Ist für die DSL-Leistungen eines Unternehmens zwingend technisch Voraussetzung, dass ein Telefonanschlusses eines Dritt-Unternehmens vorhanden ist, so ist bei der Bewerbung dieser DSL-Leistungen auf diesen Umstand hinzuweisen.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 12.11.2010 - Az.: T-405/09
Leitsatz:

Zwei nebeneinander stehende Farbstreifen aus den Farben Grau und Rot sind als Gemeinschaftsfarbmarke in dem Bereich Personenbeförderung nicht für die Deutsche Bahn eintragbar. Die Farbzusammenstellung ist nicht geeignet, einen Herkunftsnachweis darzustellen, so dass die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 12.11.2010 - Az.: 28 O 852/10
Leitsatz:

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch muss die rechtswidrige TV-Berichterstattung in der WDR-Sendung "Ratgeber Recht" nicht hinnehmen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.10.2010 - Az.: 27 W (pat) 545/10
Leitsatz:

Der Wort-Bild-Marke "e discovery" fehlt für den Bereich IT die erforderliche Unterscheidungskraft. Insofern besteht hierfür kein Markenschutz.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.10.2010 - Az.: 26 W (pat) 168/09
Leitsatz:

Die bereits eingetragene Marke "FREI" ist für die Bereiche Getränke zu löschen. Dem Verbraucher wird sonst fälschlicherweise suggeriert, dass der ein alkoholfreies Getränk konsumiert.