Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 696/08
Leitsatz:

Es ist rechtswidrig, auf Internet-Automarkt-Webseiten Fahrzeuge gegenüber Endverbrauchern mit Netto-Preisen zu bewerben. Dabei ist es nicht ausreichend, dass in der Reklame darauf hingewiesen wird, dass zu dem Nettopreis die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden muss. In der Werbung muss der Endpreis angegeben werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 06.09.2010 - Az.: 3 W 81/10
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen ein Unterlassungsversprechen vor, wenn die erneute Wettbewerbshandlung in ihrem Gesamteindruck stark verändert ist. Eine starke Veränderung liegt vor, wenn es zuvor konkret verboten worden war, in deutscher Sprache auf deutschen Domains für einen Gegenstand zu werben, und dieser nunmehr auf ausländischen Webseiten in Fremdsprachen beworben wird. Der Verbotskern ist hiermit nicht berührt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.12.2010 - Az.: 6 W 155/10
Leitsatz:

Es ist von einer Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes auszugehen, wenn ein User in einer P2P-Tauschbörse einen einzigen Film zum Download bereitstellt. Denn bei einem vollständigen Kinofilm handelt es sich um eine hinreichend umfangreiche Datei. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um einen aktuellen Film handelt, dessen Verkaufsstart nicht mehr als ein halbes Jahr zurück liegt.

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 16.12.2010 - Az.: 142 C 18225/09
Leitsatz:

1. Ein Verkäufer muss es hinnehmen, dass ein Käufer negative Kommentare in das eBay-Bewertungssystem einstellt, solange es sich dabei nicht um unwahre Tatsachen, Formalbeleidigungen oder unzulässige Schmähkritik handelt.
2. Die Aussage "Verkäufer droht gleich mit Anwalt" kann daher zulässig sein.

Amtsgericht Rostock, Urteil v. 30.08.2010 - Az.: 47 C 142/10
Leitsatz:

Partei eines Vertrages bei eBay wird der User, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Nutzer registriert ist. Dies gilt auch dann, wenn die Liefer- und Rechnungsadresse abweichend sind von derjenigen des Nutzers.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.11.2010 - Az.: 312 O 469/10
Leitsatz:

Es ist nicht von einem ordnungsgemäßen Abmahnschreiben auszugehen, wenn der Unterzeichner nicht zu erkennen gibt, dass er bei Nichtabgabe der geforderten Unterlassungserklärung gerichtliche Schritte einleiten wird. Eine ausdrückliche Androhung gerichtlicher Schritte liegt nicht in der Formulierung, dass weitere juristische Schritte eingeleitet werden.

Amtsgericht Bielefeld, Urteil v. 13.12.2010 - Az.: 42 C 603/10
Leitsatz:

Durch die unverlangte Zusendung von Originalpressefotos an die Redaktion einer Zeitung tritt urheberrechtliche Erschöpfung, d.h. die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, ein. Mit der Zusendung hat der Versender der Bilder jeglichen Zugriff auf die Fotos verloren. Die darauffolgende Verwendung der Fotos in einer eBay-Auktion stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 21.12.2010 - Az.: I ZB 68/09
Leitsatz:

Für eine aus üblichen dekorativen Elementen gestaltete Marke besteht kein Markenschutz. Dies gilt auch dann, wenn die Bildmarke so auf dem Markt noch nicht existiert. Der durchschnittliche Verbraucher wird darin keinen Herkunftsnachweis erkennen.

Landgericht Goettingen, Urteil v. 15.10.2010 - Az.: 3 O 8/10
Leitsatz:

Eine Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Erklärung zuvor angenommen worden ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.07.2010 - Az.: I ZR 161/09
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen das Verbot getarnter Werbung vor, wenn auf einer sogenannten Flappe, d.h. einem halbseitigen Vorschaltblatt einer Zeitung, für ein bestimmtes Produkt geworben wird und ein durchschnittlicher Leser den Werbecharakter eindeutig erkennt.