Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2010 - Az.: 25 W (pat) 164/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Brause Ringe" ist für den Bereich Süßwaren und Getränke als Marke nicht eintragbar. Der Wortteil "Brause" wird von jedem durchschnittlichen Verbraucher als Brausepulver oder Brausemittel verstanden und nicht als Herkunftsnachweis für Waren eines bestimmten Unternehmens.
- Amtsgericht Kerpen, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 102 C 108/10
- Leitsatz:
Eine Online-Videoberichterstattung über Unfallereignisse verletzt den Abgebildeten nur dann in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn dieser auch tatsächlich erkennbar ist. Dabei reicht die Erkennbar innerhalb des familiären Kreises nicht aus. Auch lässt die Abbildung des Autokennzeichens keine Rückschlüsse auf die Identität des Fahrers zu.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.12.2010 - Az.: 25 W (pat) 3/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "myfruit" ist für den Bereich, in dem Früchte für verschiedene Produkte verwendet werden, nicht markenfähig. Es steht ein unmittelbar beschreibender Inhalt im Vordergrund, der nicht die erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 06.09.2010 - Az.: 6 W 157/10
- Leitsatz:
Auch eine weit gefasste Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dies gilt auch dann, wenn der Abmahnende zuvor eine spezifizierte Unterlassungserklärung vorgeschlagen hat und der Schuldner diese nach dem so genannten "Neuen Hamburger Brauch" modifiziert.
- Landgericht Rostock, Urteil v. 12.11.2010 - Az.: 3 O 227/10
- Leitsatz:
Die schriftliche Ankündigung von dem Arbeiter Samariter Bund von Hausbesuchen zwecks Unterbreitung eines Angebotes zum Abschluss eines Versicherungsvertrages stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Dies gilt zumindest dann, wenn die Ankündigung den Hinweis enthält, dass der Hausbesuch stattfinden wird, falls der Adressat nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Ein Hausbesuch ist nur nach schriftlicher Einwilligung des Wohnungsinhabers zulässig.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.12.2010 - Az.: VIII ZR 82/10
- Leitsatz:
Für eine gegenüber Verbrauchern ausgesprochene fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung greift die gesetzliche Haftungsprivilegierung nicht, wenn es sich dabei nicht um die Mustervorlage handelt.
- Landgericht Rostock, Urteil v. 12.11.2010 - Az.: 3 O 221/10
- Leitsatz:
Es ist von einer irreführenden Werbung mit Testergebnissen für Hansano-Milchprodukte auszugehen, wenn sich die Untersuchungsergebnisse auf Produkte mit anderen Haltbarkeitsdaten beziehen. Das beworbene Produkt muss aus derselben Charge stammen, auf das sich das Testergebnis bezieht.
- Landgericht Kassel, Urteil v. 12.07.2010 - Az.: 8 O 644/10
- Leitsatz:
Ein Hosting-Internetdienst, der seinen Usern für Blogs Subdomains zur Verfügung stellt, haftet für rechtswidrige Inhalte erst ab Kenntnis des Verstoßes. Vorher kommt eine Störerverantwortlichkeit nicht in Betracht, weil es die Prüfungspflichten in unzumutbarer Weise überspannen würde und dadurch eine Gefährdung des gesamten Geschäftsmodells vorliegt.
- Amtsgericht Dueren, Urteil v. 10.12.2010 - Az.: 10 Ls-806 Js 644/10-275/10
- Leitsatz:
Es liegt ein strafbares Ausspähen von Daten vor, wenn der Täter mittels einer Software zum Entschlüsseln von Passwörtern an die Anmeldedaten verschiedener Nutzer von ICQ-Chats gelangt. Zum strafbaren Tatbestand gehört weiterhin das Chatten im Zusammenhang mit der falschen Identität, mit welcher die Gesprächspartner aufgefordert werden, scheinbar harmlose Links zu öffnen, um so versteckte Schadsoftware zu installieren. Schließlich liegt die Strafbarkeit vor, weil der Täter durch die Schadsoftware in der Lage ist, Bildaufnahmen der Personen an sich zu übersenden.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 06.05.2010 - Az.: 28 O 168/10
- Leitsatz:
Eine Unterlassungserklärung in P2P-Filesharing-Fällen muss die konkrete Rechtverletzung nennen und darf nicht abstrakt formuliert sein. Andernfalls wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.

